Sterbehilfe darf kein Geschäft werden

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese erläutert den von ihr mitverantworteten Gesetzesentwurf, der im Vorfeld der Abstimmung von über 200 weiteren Bundestagsabgeordneten unterstützt wurde. Er soll vor allem verhindern, dass die Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung wird.

Wir halten die bisherigen Regelungen für gut und sehen nur in einem Punkt gesetzgeberischen Handlungsbedarf: Wir wollen Vereine wie „Sterbehilfe Deutschland“ und ähnliche, auch Einzelpersonen, die im Zentrum ihrer Tätigkeit assistierten Suizid beziehungsweise aktive Sterbehilfe regelmäßig, geschäftsmäßig, also auf Wiederholung angelegt, betreiben, verbieten.

Die aktuelle Debatte über Sterbehilfe ist geprägt von Unsicherheiten und Ängsten, die viele Menschen haben, wenn sie an ihr Lebensende denken. Dabei geht es zuerst darum, Leiden und Schmerzen zu verhindern oder zu lindern. Viele Menschen sagen immer wieder, dass sie „so“ nicht sterben wollen, sie haben Angst vor Einsamkeit und Schmerzen. Sie wollen schmerzfrei oder schmerzarm, umgeben von Menschen, die sie lieben, in geklärten persönlichen Verhältnissen, in einer bestimmten Umgebung sterben.

Das Recht auf ein selbstbestimmtes Ende…

Das Recht auf ein selbstbestimmtes Ende des Lebens ist vielen Menschen wichtig. Doch es geht um Leben und Tod und vor allem darum, wie wir sterben und wie die Gesellschaft sich dazu verhält. Warum ist jetzt die Debatte über aktive Sterbehilfe neu entbrannt? Der Verein von Robert Kusch bietet die „Dienstleistung“ Suizid an (2014 waren es 41 Menschen). Von 2002 bis 2012 fuhren etwa 700 Deutsche in die Schweiz zu Dignitas oder Exit, den dortigen Sterbehilfevereinen.

Der ehemalige MDR-Intendant Udo Reiter hat im Dezember 2013 die Debatte öffentlich angestoßen, als er die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe forderte. Er schrieb in der Süddeutschen Zeitung: „Ich möchte nicht als Pflegefall enden, der von anderen gewaschen, frisiert und abgeputzt wird. Ich möchte mir nicht den Nahrungsersatz mit Kanülen oben einfüllen und die Exkremente mit Gummihandschuhen unten wieder herausholen lassen. Ich möchte nicht vertrotteln und als freundlicher oder bösartiger Idiot vor mich hindämmern“.

Es geht darum, wie die Gesellschaft damit umgeht, dass Menschen in Alter, Krankheit und Einsamkeit befürchten, anderen zur Last zu fallen. Oft entsteht ein Druck auf alte Menschen, auch angesichts der Kosten der intensiven Pflege. Udo Reiter hat sich am 10. Oktober 2014 im Alter von 70 Jahren selbst umgebracht, er hat sich erschossen. Am gleichen Tag haben seine Anhänger eine Kampagne unter dem Titel „Mein Ende gehört mir“ gestartet – eine bewusste Anspielung auf Abtreibung, ein Vergleich, den ich für völlig unpassend halte.

.. und die Würde des Menschen bis zu seinem Tod

Der frühere SPD-Fraktionsvorsitzende Franz Müntefering hat sehr deutlich auf Udo Reiter reagiert, als er im Januar 2014 in der Süddeutschen Zeitung schrieb: „Die Würde des Menschen hat nichts damit zu tun, ob er sich selbst den Hintern abputzen kann. Es gibt Menschen, die können das nie, und solche, die können das nach Krankheiten oder Unfällen oder altersbedingt nicht mehr. Lebten sie nicht in Würde?“ (SZ, 3.1.2014).

Ich stimme Franz Müntefering darin zu, dass es um die Würde des Menschen bis zu seinem Tod geht, denn das Sterben gehört zum Leben dazu. Ich verweise auf die Palliativmedizin und die Hospize. Diese bieten die Chance, nicht zu früh aufzugeben. Selbstbestimmung darf nicht nur bedeuten, über das eigene Lebensende zu entscheiden, sondern auch mit zu gestalten, wie in der Gesellschaft mit Tod und Sterben umgegangen wird. Mir geht es in der Debatte um Sterbebegleitung und Sterbehilfe auch um einen am Schutz des Schwachen orientierten Begriff der Selbstbestimmung und um eine solidarische Gesellschaft, um eine sorgende Gesellschaft.

Die Gesellschaft muss für schwer leidende Menschen mehr übrig haben als die Tablette für den Suizid.

Die Gesellschaft muss für schwer leidende Menschen mehr übrig haben als die Tablette auf dem Nachttisch für den einsamen Suizid. Ein gesellschaftliches Klima, das suggeriert, die Selbsttötung sei ein guter Ausweg, ist beängstigend. Wir sehen zum Beispiel in der Schweiz, dass Beihilfe zum Suizid durch die Vereine, die es dort gibt, ganz besonders oft bei älteren, einsamen Frauen in der Stadt angewandt wird. Da geht es nicht um unheilbare Krankheiten, sondern um Einsamkeit und Not. Ich bin immer noch betroffen von einem Abend mit schweizer Politikern zum Thema, bei dem der stellvertretende Außenminister sagte: „Der Ruf nach Sterbehilfe ist kein Zeichen von Freiheit, sondern nur von Not und Leid. Der Tod auf Bestellung nimmt dem Leben die Würde.“

Die meisten Fälle, in denen Hilfe zum Suizid gewünscht wird oder Menschen einen Suizidwunsch haben, sind Fälle von psychischen Krankheiten. Wir brauchen deshalb mehr Suizidprävention, eine Enttabuisierung der Volkskrankheit Depression und mehr Verständnis und Hilfe für die Betroffenen, damit sie nicht aufgeben. Denn zu einer humanen Gesellschaft gehört das Sterben in Würde und nicht die Dienstleistung Suizid auf Abruf. Man muss wissen, dass etwa vier Millionen Menschen in Deutschland, fünf Prozent der Bevölkerung, an Depressionen leiden. Das ist eine Volkskrankheit und darüber muss mehr aufgeklärt werden. 100.000 Menschen pro Jahr machen einen Suizidversuch, 10.000 gelingt er.

Die Kernpunkte der vier Gesetzesentwürfe

  1. Grundsätzliches Verbot: Jegliche Form der Sterbehilfe grundsätzlich verbieten wollen die beiden CDU-Politiker Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger. „Wer einen anderen anstiftet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, wird mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft“, heißt es im Entwurf. Davon sind auch Ärzte und Angehörige betroffen. Nur extreme Fälle sollen straffrei bleiben.
  2. Liberalisierung: Der CDU-Bundestags-Vizepräsident und Theologe Peter Hintze wirbt gemeinsam mit dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach für die Liberalisierung der Sterbehilfe. Ausdrücklich soll im Bürgerlichen Gesetzbuch deshalb klargestellt werden, dass Ärzte Beihilfe zur Selbsttötung leisten dürfen. Damit wäre dann sozusagen auch ein Anspruch darauf verbunden. Dies ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Die Patienten müssen volljährig und einwilligungsfähig sein sowie an einer zum Tode führenden Krankheit leiden.
  3. Allgemeine Straffreiheit: Mit der Grünen-Politikerin Renate Künast und der Linken Petra Sitte an der Spitze will eine weitere Gruppe gesetzlich festlegen, dass Sterbehilfe nicht strafbar ist. Dies ist schon nach der bisherigen Rechtslage möglich. Auch Sterbehilfevereine und organisierte Suizidhelfer sollen danach zugelassen sein mit bestimmten Auflagen.
  4. Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe: Die meisten Abgeordneten stehen bisher hinter dem von Vertretern aus allen vier Fraktionen befürworteten Entwurf, der von den Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Harald Terpe (Grüne) und Kathrin Vogler (Linke) vorgelegt wurde. Sie wollen die so genannte geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellen. „Der assistierte Suizid darf keine normale Dienstleistung werden“, heißt es im Entwurf. Das zielt auf die Aktivitäten vom „Verein Sterbehilfe Deutschland“. Den Akteuren droht dann eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Dieser Entwurf wird ausdrücklich auch von den großen Kirchen befürwortet. Auch der frühere Ratsvorsitzende der EKD, Wolfgang Huber, hat sich dafür ausgesprochen.

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