Stichwort: Ziviler Ungehorsam

35 Menschen blockieren am 16. September 2016 die Zugänge zum Fliegerhorst Büchel in Rheinland Pfalz, neun dringen in das Gelände ein und besetzen die Startbahn. Die Aktion richtet sich gegen die zwanzig US-Atombomben, die in Büchel stationiert sind, um im Kriegsfall im Rahmen der sogenannten „nuklearen Teilhabe“ der NATO durch Bundeswehr-Piloten ins Zielgebiet geflogen zu werden.

Der Protest hat Tradition: Seit am 8. Juli 1996 der Internationale Gerichtshof in Den Haag in einem Rechtsgutachten festgestellt hat, dass der Einsatz von Atomwaffen und auch schon die Androhung ihres Einsatzes grundsätzlich völkerrechtswidrig ist, finden jedes Jahr mehrere solcher Aktionen Zivilen Ungehorsams statt. Die AktivistInnen übertreten dabei bewusst Gesetze, um auf die von den Atomwaffen ausgehende Gefahr und den völkerrechtswidrigen Zustand hinzuweisen. Sieben von ihnen waren dafür bereits im Gefängnis, nachdem sie wegen Hausfriedensbruch verurteilt wurden.

Der Begriff des „Zivilen Ungehorsams“ geht auf den Amerikaner Henry David Thoreau und seinen Essay „Über die Pflicht zum Ungehorsam gegenüber dem Staat“ aus dem Jahr 1869 zurück. Thoreau, der selbst aus Protest gegen den Krieg gegen Mexiko und gegen die Sklavenhaltung die Zahlung von Steuern verweigerte, schreibt darin: „Wenn das Gesetz so beschaffen ist, dass es notwendigerweise aus dir den Arm des Unrechts an einem anderen macht, dann sage ich, brich das Gesetz!“

Im Anschluss an Thoreau wurde das Konzept des zivilen Ungehorsams bis heute weiterentwickelt. Nach der Definition des Philosophen Jürgen Habermas ist ziviler Ungehorsam „ein moralisch begründeter Protest, dem nicht nur private Glaubensüberzeugungen oder Eigeninteressen zugrunde liegen dürfen; er ist ein öffentlicher Akt, der in der Regel angekündigt ist und von der Polizei in seinem Ablauf kalkuliert werden kann; er schließt die vorsätzliche Verletzung einzelner Rechtsnormen ein, ohne den Gehorsam gegenüber der Rechtsordnung im Ganzen zu affizieren; er verlangt die Bereitschaft, für die rechtlichen Folgen der Normverletzung einzustehen; die Regelverletzung, in der sich ziviler Ungehorsam äußert, hat ausschließlich symbolischen Charakter – daraus ergibt sich schon die Begrenzung auf gewaltfreie Mittel des Protestes“ (in: Peter Glotz (Hg.): Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat. Ffm., 1983, S. 35).

Ziviler Ungehorsam ist also eine besondere Form der Zivilcourage, bei der sich Menschen aus Gewissensgründen zur Übertretung von Gesetzen verpflichtet fühlen. Zu den Bedingungen gehört, dass alle legalen Mittel zuvor ausgeschöpft werden und die Bestrafung bewusst in Kauf genommen wird. Das Instrument kann deshalb nur in besonders gravierenden Fällen zum Einsatz kommen. Aktionen des Zivilen Ungehorsams werden gezielt öffentlich durchgeführt, um die Aufmerksamkeit auf unrechtmäßige Zustände zu lenken und eine Auseinandersetzung darüber anzustoßen. Sie sind deshalb auch eine Form der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern am demokratischen Prozess und trotz des damit verbundenen Gesetzesbruches gerade nichts „Undemokratisches“.

Im Fall der Atomwaffen in Büchel hat der Deutsche Bundestag in einem überparteilichen Beschluss die Bundesregierung schon am 26. März 2010 aufgefordert, auf den Abzug der Atombomben in Büchel hinzuwirken. Nach der jüngsten Forsa-Umfrage wird dies von 85 Prozent der Bevölkerung unterstützt. Stattdessen sollen die Atombomben nun aber ab 2020 modernisiert werden. Wer zivilcouragiert eingreifen möchte: buechel-atombombenfrei.jimdo.com.

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