Bommarius erzählt viel über den Geist der Nachkriegsjustiz – wie verständnisvoll die einstigen NSDAP- und SS-Richter auf einmal sein konnten, wenn sie über ihre angeklagten ehemaligen Parteigenossen zu urteilen hatten, wo sie doch noch wenige Jahre zuvor „Volksverräter“ oder Bagatell-Kriminelle im Interesse der Nazidiktatur drakonisch bestraften. „Viele nämlich, die unter dem Regime des Hakenkreuzes auf einflussreichen Posten saßen, sind von ihren Stühlen nur aufgestanden, um sich selber Platz zu machen“ (A. Polgar).
Unter den Vielen: Professoren, die ziemlich umstandslos auf ihre alten oder neu eingerichteten Lehrstühle berufen wurden, während vor den Nazis geflohene, mit dem „Makel“ des Emigranten behaftete, ausgegrenzt wurden; Journalisten (Die ZEIT mokierte sich 1949 darüber, dass „die Deutschen das unbeliebteste Volk Nr. 1“ in der Welt seien) und die vielen Nazis an den Schulen: in den drei Westzonen „wenigstens 60 Prozent der jetzt tätigen Lehrer“.
In spannender Weise erzählt Bommarius aber auch vom Werden des Grundgesetzes, vom Parlamentarischen Rat am 23. Mai 1949 verabschiedet. Nicht vom deutschen Volk – von dem 73 Prozent kurz zuvor gegenüber dem GG „Gleichgültigkeit“ bzw. „mäßiges Interesse“ bekundet hatten.