Stichwort: Lieferkettengesetz Transparenz und verantwortungsvolle Geschäftsbeziehungen sind in unser aller Interesse

Kinderarbeit auf Kakaoplantagen, einstürzende Textilfabriken, massive Gesundheitsgefahren beim Gerben des Leders unserer Schuhe, verheerende Arbeitsbedingungen im Anbau von Kautschuk für unsere Autoreifen. Die Liste von Menschenrechtsverstößen, die wir seit Jahren in den weltweiten Lieferketten deutscher Unternehmen beobachten, ist lang.

Die Erfahrungen zeigen: Auf dem Weg freiwilliger Maßnahmen verbessert sich nur wenig; viele Probleme verschärfen sich durch harte Wettbewerbsbedingungen und schnelllebige Geschäftsmodelle. Die Corona-Krise und ihre Folgen für Arbeiter*innen in den Produktionsketten machen aktuell umso mehr deutlich, wie sehr Transparenz und verantwortungsvolle Geschäftsbeziehungen in unser aller Interesse liegen.

Erst ein gesetzlicher Rahmen, an den sich alle Unternehmen halten müssen, würde die Basis wirksamer Verbesserungen schaffen. Diese Überzeugung eint die bereits über 100 Träger und Unterstützer aus Umwelt-, Entwicklungs-, und Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen, die sich in der „Initiative Lieferkettengesetz“ engagieren. Die Initiative fordert ein Gesetz, das deutsche Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards auch in ihren Auslandsgeschäften zu achten. Ein umfangreiches Rechtsgutachten der Initiative erläutert, wie Sanktionen und Haftungsmechanismen, die ein Lieferkettengesetz wirksam machen, juristisch wasserdicht implementierbar sind (www.lieferkettengesetz.de/forderungen). Unter dem Leitvers „Schafft Recht und Gerechtigkeit“ (Jeremia 22,3) engagieren sich zahlreiche kirchliche Akteure in dem Bündnis, unterstützen die Forderung mit eigenen Beschlüssen, der Positionierung von Amt- und Würdenträger*innen, Bildungsarbeit und dem Engagement auf Gemeindeebene.

Auch auf Seiten der Wirtschaft finden sich Fürsprecher*innen: Über 60 Einzelunternehmen – unter ihnen auch bekannte Namen wie Ritter Sport, Hapag Lloyd oder Tchibo – schlossen sich einem Statement der Informationsplattform Business and Human Rights Resource Center an, das verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten fordert. Ein Lieferkettengesetz würde zu gleichen Wettbewerbsbedingungen beitragen und dafür sorgen, dass sich kein Unternehmen seiner Verantwortung entziehen kann.

Ganz anders agierten die großen Unternehmensverbände: Sie sperrten sich von Beginn an gegen verbindliche Regeln und versuchten den Prozess, der in der Bundesregierung zur Einigung über ein Lieferkettengesetz führen sollte, in ihrem Sinne zu beeinflussen. So belegt eine Studie der Initiative Lieferkettengesetz, dass es Wirtschaftsverbänden durch Lobbyarbeit bei Wirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt gelang, die Methodik der Unternehmensbefragungen zu verwässern, die prüfen sollten, inwieweit große Unternehmen sich bislang an freiwillige Vorgaben zur Achtung von Menschenrechten in ihren Lieferketten halten.

Trotz der gesenkten Anforderungen kamen die Unternehmensbefragungen zu dem Ergebnis, dass deutlich weniger als die Hälfte der antwortenden Unternehmen ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass im Falle des Scheiterns des bisherigen freiwilligen Ansatzes der Bunderegierung eine gesetzliche Regelung folgen soll. Eckpunkte dafür bringen Bundesentwicklungsminister Müller und Bundesarbeitsminister Heil nun in den politischen Prozess ein. Mit Spannung erwartet die Initiative Lieferkettengesetz die kommenden Diskussionen im Bundeskabinett. Um zu wirklich wirksamen Regelungen zu gelangen, werden starke Widerstände zu überwinden sein.

 

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