„Daß der freie Wille nichts sei“ – Der unfreie Wille bei Luther

Mit seiner Stellungnahme zur Willensfrage provoziert Reformator Martin Luther damals wie heute. Thomas Reinhuber zeichnet ihre Grundlinien nach.

„Kein Theologe – ja, man kann wohl weiter gehen und sagen: kein anderer Denker – hat einerseits in so überwältigenden Tönen von der Freiheit und andererseits in so erschreckender Wucht von der Unfreiheit des Menschen geredet wie Luther. Bezeichnenderweise handeln von diesem Thema die beiden einzigen Schriften Luthers, die am ehesten den Charakter einer systematischen Darstellung seiner Theologie tragen: der Traktat Von der Freiheit eines Christenmenschen von 1520 und fünf Jahre später die große Kampfschrift gegen Erasmus De servo arbitrio („Daß der freie Wille nichts sei“) (Gerhard Ebeling: Luther. Einführung in sein Denken. 31978, S. 241).

Das Reformationsjubiläum 2017 stand mit der biblischen Losung „…da ist Freiheit“ (2. Kor 3,17) ganz unter dem Aspekt der Freiheit und fragte nach den reformatorischen, v.a. lutherischen Impulsen für die neuzeitliche Freiheitsgeschichte. Luthers Freiheitsschrift wurde vielfach zur Diskussion gestellt; die Schrift über den unfreien Willen blieb eher im Hintergrund.

Frei und unfrei

Luthers grundsätzliche Verhältnisbestimmung von freiem und unfreiem Willen zeigt sich schon in seiner Römerbriefvorlesung (1515/16): Freien Willen hat der Mensch zwar hinsichtlich dessen, was seiner Macht untersteht, aber nicht, weil in Sünde verfangen, hinsichtlich dessen, was über ihm steht, also nicht gegenüber Gott. Ohne Gnade bleibt der Wille der Sünde unterworfen (WA 56,385, zu Röm 8,28). Luther greift das in weiteren Disputationen auf, etwa auch in der Heidelberger Disputation (1518; These 13), wonach der freie Wille nach dem Sündenfall nur ein leeres Wort sei (WA 1,354). Stattdessen nimmt Luther mit einem Augustin-Zitat den Ausdruck servum arbitrium (unfreier, geknechteter, versklavter Wille) auf und verweist auf den biblischen Beleg: „Wer Sünde tut, der ist der Sünde Knecht“ (Joh 8,34; vgl. Röm 6,15-23). Aus dieser Knechtschaft kann nur Christus zur wahren Freiheit befreien (Joh 8,36.32; vgl. Gal 5,1.13). Dieser Aspekt wird in Luthers Freiheitstraktat eingehend entfaltet!

Mit De servo arbitrio antwortet Luther auf die Schrift De libero arbitrio („Vom freien Willen“) von Erasmus von Rotterdam, der zwischen Befürwortern und Gegnern der Willensfreiheit vermitteln wollte und sich kritisch auf Luthers Thesen zum unfreien Willen bezog. Luther setzt an die Stelle der ausgleichenden Argumente bei Erasmus einen Kampf gegen den freien Willen für die Gnade Gottes (WA 18,661), wobei er sich vor allem auf paulinische und johanneische Texte stützt und sich wieder auf Augustinus beruft (640; 665).

Willensfreiheit ist ein göttlicher Titel; nur Gott allein hat den freien Willen, weil er allein vermag und tut, was er will (636, zu Ps 115,3). Wollte man in dieser Fülle den freien Willen dem Menschen zuschreiben, würde man den Menschen selbst zu einer Gottheit machen (636f; 662; 664). Am besten wäre es nach Luther, das Wort „Willensfreiheit“ beim Menschen ganz zu vermeiden (638).

Freiheit in der Welt

Allerdings relativiert Luther diese strikten Aussagen und unterschiedet zwischen einer absoluten Unfreiheit vor Gott und einer relativen Freiheit in der Welt. Im Hinblick auf Dinge, die ihm und seiner Vernunft unterstehen, hat der Mensch einen freien Willen (781): Geld und Besitz zu verwalten (638), zu regieren (752), in moralischen und rechtlichen Fragen zu entscheiden (767f). Hier ist der Mensch verantwortlich, im persönlichen, sozialen und politischen Leben; hier erhält er Lob für gute Werke, bekommt Verdienst oder Schuld zugesprochen für seine Taten aufgrund eines freien Willens. Der Mensch hat also Spielräume der Willensfreiheit; aber es sind zugelassene, eingeräumte Spielräume, denn sie sind umgriffen von Gottes Willen und seiner Allmacht, die über allem steht und in allem wirkt. Andernfalls wäre Gott nur ein lächerlicher Gott (718f), der seiner Schöpfung nur distanziert zuschaute. Dem Menschen ist es gegeben – mit einer Bestimmung aus Immanuel Kants Kritik der reinen Vernunft (21787 B 562) formuliert –, etwas „ganz von selbst anzufangen“, aber er kann nie ganz am Anfang anfangen – wie der allmächtige Schöpfergott, der die Welt aus Nichts geschaffen hat. Ebenso wenig kann er alle Folgen seiner mit freiem Willen in die Welt gesetzten „Reihe von Begebenheiten“ überschauen. Das bleibt Gott, dem Vollender der Welt, vorbehalten.

So ist das relative Wirken menschlicher Willensfreiheit stets begrenzt von der absoluten Willensfreiheit Gottes, die allem eine Art Notwendigkeit (WA 18,718f), ja ein Schicksal auferlegt, von dem auch die heidnischen Schriftsteller gewusst haben (617f). Luther hat dies kurz und prägnant in seiner Vorrede auf den Prediger Salomo (1524) formuliert. Dieses Buch sei ganz „wider den freien Willen geschrieben“ (H. Bornkamm (Hg.): Luthers Vorreden zur Bibel. 1983, S. 80), denn es zeige, dass letztlich immer das geschehe, „was Gott will und denkt, nicht was wir wollen und denken“ (a.a.O. 81).

Das relative Wirken menschlicher Willensfreiheit ist stets begrenzt von der absoluten Willensfreiheit Gottes.

Auf die wiederholten Einwände des Erasmus, welchen Sinn denn die vielen Gesetze, Gebote, Verbote, Ermahnungen der Bibel haben sollen, wenn man beim Menschen keinen freien Willen voraussetzt, antwortet Luther mit seiner wohl wichtigsten Unterscheidung: zwischen Gesetz und Evangelium (WA 18,663; 680; 692f; 766f). Das fordernde, anklagende Wort Gottes, das Gesetz, zeigt dem Menschen vor allem seine Unfreiheit unter der Macht der Sünde. In der aufklärenden Diagnose des Gesetzes liegt aber noch nicht die heilende Therapie im Wort des Evangeliums, durch das der Mensch befreit ist zu neuem Leben und zur christlichen Freiheit (libertas Christiana: 627).

Gesetz und Evangelium

Immer wieder zitiert Luther das Pauluswort: „Durch das Gesetz kommt Erkenntnis der Sünde“ (Röm 3,20; vgl. Röm 7,7). Das Gesetz sagt dem Menschen, was er tun soll, und zeigt ihm, dass er das Gebotene als schwacher Mensch nicht tun kann und als sündiger Mensch nicht tun will (677; 692-695; 766-768). In diesem theologischen Gebrauch des Gesetzes (usus theologicus) und im Bereich der göttlichen Gerechtigkeit ist der freie Wille völlig ohnmächtig. Das Gesetz hat jedoch noch einen anderen Zweck im politischen Gebrauch (usus politicus), nämlich in der von der Sünde geprägten Welt dem Bösen Grenzen zu setzen und für Regeln und Ordnungen zu sorgen im Rahmen einer bürgerlichen Gerechtigkeit (767f); hier ist die menschliche Willensfreiheit gefordert.

In der Confessio Augustana (1530; Artikel 18) ist dieses Verhältnis von Luthers Freund und engstem Mitarbeiter Philipp Melanchthon genauso festgehalten: Dem menschlichen Willen ist eine gewisse Freiheit hinsichtlich der der Vernunft untergeordneten Dinge und der bürgerlichen Gerechtigkeit zugestanden, nicht aber bezüglich der Gerechtigkeit Gottes, da der Mensch hier ohne die Kraft des Heiligen Geistes nichts vermag. Melanchthon hat sich in späteren Ausgaben seines theologischen Hauptwerks Loci communes (1521), das Luther so überschwänglich lobt (WA 18,601), wieder mehr der Position des Erasmus angenähert und der menschlichen Willensfreiheit auch in Heilsfragen eine aktive Rolle zugemessen.

Unfrei gegenüber Gott

Luthers Rede vom unfreien Willen und seine radikale Verneinung der menschlichen Willensfreiheit beziehen sich immer auf das Verhältnis des Menschen zu Gott und die Fragen nach Heil oder Unheil. Der Mensch ist Machtbereichen ausgesetzt, über die er selbst keine Macht hat – Luther bezieht sich dabei oft auf das biblische Gegensatzpaar Geist – Fleisch (744f; 774f, zu Joh 3,6 u. Röm 8,5-9; vgl. 783, zu Gal 5,16f u. Röm 7,14-20). Bekannt wurde das Bild vom Menschen als Reit- oder Lasttier: Der Mensch ist geritten, besessen, entweder von Gott oder vom Satan. Er kann sich nicht von sich aus den Reitern frei zuwenden; diese selbst kämpfen um ihn und nehmen ihn in Besitz (635; 750; vgl. Ps 73,22). So oder so handelt der Mensch aber nicht wie unter gewaltsamem Zwang, sondern erfährt sich, obwohl notwendig bestimmt, doch als frei und willentlich Wirkender, sei es unter Satans Macht oder unter Gottes Wirken (634f; 714). Unter diesem Aspekt kommt der Mensch auch als Mitwirker oder Mitarbeiter Gottes in den Blick (753f; vgl. 1. Kor 3,9).

Luthers Rede vom unfreien Willen bezieht sich immer auf die Frage nach Heil oder Unheil.

Für viele ist das Bild vom Menschen als ohnmächtigem Reittier zwischen Gott und Teufel sicher eine erschreckende Vorstellung – nicht für Luther. Ihm geht es vor allem darum, den rechtfertigenden Gott (Röm 3,28) im Evangelium von Jesus Christus allein wirken zu lassen. Deshalb bekannte Luther, dass er den freien Willen im Bemühen um das Heil gar nicht haben wollte, denn dann wäre für ihn, angesichts aller Widrigkeiten des Lebens und des teuflischen Widersachers, alle Gewissheit des Glaubens verloren. Er hält sich daran, dass die Heilsgewissheit seinem eigenen Willen entzogen und ganz in Gottes Willen aufgehoben ist (783).

Es geht um die Gewissheit

Mit der entschiedenen Ablehnung der Willensfreiheit vor Gott brechen schwierige Fragen auf (705-731); etwa die nach der Theodizee (Warum gibt es Böses in der Welt, wenn doch alles unter dem Wirken des guten und gerechten Gottes steht?) oder die Problematik der Prädestination (Wenn Heil und Erlösung ganz bei Gott liegen, warum spricht die Bibel dann von Verlorenen und Verdammten?). Wieder unterscheidet Luther: Wir können uns nur an Gottes Wort halten; mit Gott selbst in seiner furchtbaren Majestät haben wir nichts zu schaffen. Er ist der unergründliche und verborgene Gott (deus absconditus) in absoluter Freiheit, der Leben und Tod und alles in allem wirkt (685). Seiner Allwirksamkeit unterstehen auch der Gottlose und der Satan (709). Dagegen steht der offenbare, gepredigte, in Christus fleischgewordene Gott (deus praedicatus/revelatus), der sich dem glaubenden Menschen heilsam und vergewissernd zeigt (689f). Den Abgründen und Extremen (755), die damit auch im Gottesbild aufreißen, begegnet Luther mit der Rede von den drei Lichtern, zuletzt dem Licht der Herrlichkeit, wenn Gott alles in allem sein wird (785, 1. Kor 15,28; vgl. Thomas Reinhuber: Kämpfender Glaube. Studien zu Luthers Bekenntnis am Ende von De servo arbitrio. De Gruyter 2000/2012, v.a. S. 186ff).

Echo in der Theologie

Luthers Gedanken zur Unfreiheit des Willens beschäftigen bis heute die Theologie: In der großen Darstellung von Reinhard Schwarz (Martin Luther Lehrer der christlichen Religion. Mohr Siebeck 22016) ist das Thema eher am Rande behandelt (S. 223-225; 321-324; 371-380); und von der erschreckenden Wucht der Gedanken Luthers zur Unfreiheit des Menschen vor Gott ist kaum mehr etwas zu verspüren. Viel eingehender und bohrender werden die Fragen im Lutherbuch Oswald Bayers verhandelt (Martin Luthers Theologie. Eine Vergegenwärtigung. Mohr Siebeck 42016, v.a. S. 160-192). Eilert Herms bearbeitet die Probleme in einem sehr ausdifferenzierten, philosophisch-theologischen Begriffssystem (vgl. Art. Servum arbitrium, RGG4, Bd. 7, Sp. 1233-35; Art. Willensfreiheit [V.,VI.], RGG4, Bd. 8, Sp. 1574-77). Immer noch packend ist die von gesellschaftlichen und kirchlichen Auseinandersetzungen geprägte Streitschrift „Der Ruf der Freiheit“ (51972) des Neutestamentlers Ernst Käsemann – in einigen Passagen (vgl. z.B. S. 51f; 138-141; 259) ein lebendiges Echo der reformatorischen Kontroverse um Freiheit und Unfreiheit.

Luthers provozierende Gedanken hinsichtlich der Unfreiheit des Willens werden sicher auch weiterhin zu denken geben!

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2 Gedanken zu „„Daß der freie Wille nichts sei“ – Der unfreie Wille bei Luther“

  1. Warum wundert es einen nicht, dass die Evangelische Kirche auch in diesem Kernpunkt seiner Lehre von Luther nichts mehr wissen will, angesichts von Kirchentagen, die an sentimentale Grünen-Happenings erinnern, mit der ganzen naiven, ja geradezu kindischen Vorstellung dieser Leute von Freiheit? Diese Leute sind Luthers nicht wert, sie sollten ihn ganz in Ruhe lassen.

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