„Gott mehr gehorchen als den Menschen“ Die Aktualität der Barmer Theologischen Erklärung, achtzig Jahre nach ihrer Verabschiedung

Vom 29. bis 31. Mai 1934 tagten in Wuppertal-Barmen Delegierte aus evangelischen Kirchen in Deutschland. Die von ihnen verabschiedete Theologische Erklärung schrieb Kirchengeschichte und ist bis heute ein einzigartiges Dokument. Sie ist auch dazu geeignet, die Kirche je aufs Neue in kritische und prophetische Zeitgenossenschaft zu rufen. Was war damals geschehen und worin liegt die eigentümliche und offenbar nicht veraltende Kraft der Barmer Theologischen Erklärung?

1. Die Vorgeschichte: Arierparagraph und Deutsche Christen

Die Vorgeschichte der Barmer Theologischen Erklärung beginnt mit der Machtergreifung Hitlers am 31.1.1933 und der danach zügig durchgeführten Gesetz- und Verordnungsgebung, mit der u.a. Juden die Ausübung des Beamtentums versagt wurde. Da hier mit einem rassisch verstandenen Begriff von Judentum operiert wurde, stellte sich für die Kirche die Frage, wie mit den durchaus zahlreichen Pfarrern zu verfahren sei, die jüdisch geboren waren und als später Getaufte ihren Dienst versahen: Sollte der sogenannte „Arierparagraph“ in der Kirche gelten?

Eine bereits vor der Machtergreifung laut gewordene Gruppierung sah ihre Stunde gekommen, die sogenannten „Deutschen Christen“ (DC). Sie forderte ein rassegemäßes Christentum und die Entfernung des Alten Testaments sowie u.a. des Corpus Paulinum aus dem biblischen Kanon. Außerdem strengte sie eine deutsch-heldische Jesusverehrung an. Es nimmt nicht wunder, dass diese Gruppierung, der zeitweise erhebliche Anteile der evangelischen Pfarrerschaft angehörten, den Arierparagraph durchsetzen wollte und überdies auf weitere kirchenpolitische Einflussnahme bei den im Herbst 1933 anstehenden Kirchenwahlen drängte.

In der Preußischen Kirche schien diese Rechnung auch aufzugehen: Bei den Kirchenwahlen errangen die Deutschen Christen die Mehrheit, die Preußische Generalsynode führte am 5./6.9.1933 den Arierparagraph ein, zudem wurde am 27.9.1933 der DC-Pfarrer Ludwig Müller zum Reichsbischof ernannt. Freilich formierte sich Widerstand: Die Theologische Fakultät der Universität Marburg erklärte den Preußischen Beschluss für falsch und noch vor der Ernennung Müllers gründete Martin Niemöller den Pfarrernotbund, der strikt gegen den Arierparagraph opponierte. Vielleicht am hellsichtigsten waren jedoch zwei knappe Wortmeldungen des damals noch weitgehend unbekannten Dietrich Bonhoeffer, der den Deutschen Christen und den Vertretern des Arierparagraphen Häresie gegenüber der Kirche Christi vorwarf.

In dieser Gemengelage der Motive kam die Bekenntnissynode in Barmen zusammen und erklärte den Bruch mit den von den Deutschen Christen dominierten Kirchenleitungen. So begann die Geschichte der Bekennenden Kirche, deren Gründungsdokument die Barmer Theologische Erklärung ist. Ihr Text ist im Internet leicht erreichbar, z.B. unter www.ekd.de/glauben/bekenntnisse/barmer_theologische_erklaerung.html.

2. Kernpunkte und bleibende Bedeutung der Barmer Theologischen Erklärung

Es schmälert die Bedeutung der Barmer Theologischen Erklärung nicht, wenn man fragt, ob mit ihr genug gesagt wurde. Das ist durchaus nicht der Fall. Sie rief zwar völlig zu Recht den status confessionis gegenüber der unerträglichen Häresie der Deutschen Christen aus, aber sie ist durchaus nicht das Dokument, mit dem der kirchliche Widerstand gegen Hitler begonnen hätte. Man muss vielmehr bemerken, dass sie zwar für die Kirche selbst sprach, aber nicht die Kirche an der Seite der Opfer des Nationalsozialismus verortete. Die heutige Beschäftigung mit der Barmer Theologischen Erklärung ist ohne dies selbstkritische Momentum nicht sinnvoll.

2.1. Jesus Christus, das eine Wort Gottes

Der erste inhaltliche Hauptpunkt ist die Christologie. In der berühmt gewordenen Formulierung, dass Jesus Christus das eine Wort Gottes ist, »dem wir im Leben und Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben«, (BTE 1) steckt ein ganzes theologisches Programm. Es bedeutet nicht nur die Zurückweisung der deutschchristlichen Häresie, vielmehr ist es geraden Weges als theologische Gegenwartsanalyse lesbar. Die erste Barmer These schärft nämlich ein: Gottes Wort ist Person. Gottes Wort ist schöpferisch und ruft das ins Sein, was es von sich aus nicht kann. Diese schöpferische Worthaftigkeit aber ist Person, also Ansprache, Gegenüber, Beziehung eröffnend und zu ihr einladend. Seinen Gipfelpunkt erreicht es darin, dass Gottes Wort Mensch wurde, jüdischer Mensch. Dessen natürliche Umgebung, die Jüngerinnen und Jünger, riefen diejenigen in die Nachfolge, die bis heute die Kirche bilden und zu hören trachten, was dieses Wort ihnen sagt. Mit dieser Grundlegung sind zwei Fehlentwicklungen ausgeschlossen:

(1) Die Barmer Theologische Erklärung wendet sich gegen ein dekretorisches Offenbarungsverständnis, also gegen die Idee, Offenbarung bestünde wesentlich aus Inhalten, die Gott mitteilt und die Menschen zu glauben hätten. Glauben würde hier zum kritiklosen Entgegennehmen von Inhalten reduziert, Gott zur autoritären Instanz der Veröffentlichung opaker Lehren. Leider – wie man wird sagen müssen – ist diese Mahnung der Barmer Theologischen Erklärung mehr als aktuell. Die mancherlei Spielarten des christlichen Fundamentalismus funktionieren mit dieser Grundannahme: Sie reduzieren den Glauben zum Fürwahrhalten von – überdies höchst fragwürdig ausgewählten – Sätzen und operieren mit einem entsprechend schlichten und vor allem autoritären Gottesbild. Es muss kaum noch ausgeführt werden, dass, wer so denkt, den Reichtum des biblischen Zeugnisses verstellt und überdies zur Etablierung einfacher Freund-Feind-Schemata mit entsprechendem Aggressionspotential neigt. Allerdings bleibt die ernüchternde Erkenntnis, dass weite Teile des Christentums – nicht nur, aber vor allem in beiden Teilen Amerikas, in Afrika und Teilen Asiens – so funktionieren und nach wie vor beachtliche Zuwachsraten erzielen.

Die Vermutung, dass es die Versuchung einer Hereinnahme externer Größe mit Offenbarungsqualität gibt, gehört zur bußfertigen kirchlichen Hermeneutik auch der Gegenwart.

(2) Die christologische Zentrierung der von der Barmer Theologischen Erklärung vorgelegten Wort-Gottes-Theologie verhindert exakt das, was die Deutschen Christen wollten, nämlich die Hereinnahme einer externen Größe mit Offenbarungsqualität. Das ›Artgemäße‹ oder ›Rassegemäße‹, von dem sie in unerträglicher Weise schwadronierten und das in der NS-Schreckensherrschaft seine Liturgie fand, ist genau dies: die Anerkennung anderer Größen als Gottes Wort als Offenbarungsträger. Dass es diese Versuchung auch heute gibt, wird man erwarten müssen: Die Formen des Ungehorsams müssen nicht so laut und nicht derart apokalyptisch sein wie zu brauner Zeit – die Vermutung, dass es sie gibt, gehört zur bußfertigen kirchlichen Hermeneutik auch der Gegenwart.

2.2. Die Konkurrenten der einen Offenbarung Gottes

Damit sind wir bereits beim zweiten Moment, der politischen Theologie der Barmer Theologischen Erklärung. Sie bestimmt die Konkurrenten der einen Offenbarung Gottes als »Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten«. (BTE 1) Das ist biblisch geprägter Sprachgebrauch, so findet sich etwa im Corpus Paulinum die Rede von ›Mächten‹, ›Thronen‹ und ›Gewalten‹, auch setzen die Evangelien ja ganz unbefangen die Existenz von Dämonen als wirklich und verstehen ihre Bekämpfung durch Jesus als Zeichen der anbrechenden Gottesherrschaft.

Die Barmer Theologische Erklärung legt nahe, diese Sprachwelt nicht als Zeitkolorit der Antike zu verabschieden, sondern sie als ein zentrales Moment theologischer Gegenwartshermeneutik zu verwenden. Die Einsicht heißt dann: Es gibt überindividuelle Größen, von denen – dunkle oder helle – Faszination ausgeht und die über einzelne Menschen, Gruppierungen oder ganze Gesellschaften Macht ausüben. Die von ihnen ausgeübte Macht steht zur Macht Gottes in einem zumindest schwierigen, wenn nicht strikt opponierenden Verhältnis.

So zu denken ist kein Aufruf zu Geisterseherei, vielmehr eine Anstrengung des theologischen Realismus, weil es nicht darum geht, neue unsichtbare Entitäten zu postulieren, sondern vielmehr das Machtförmige an und hinter Größen, die vorderhand vertraut erscheinen. So verhält es sich etwa mit dem Krieg: Er ist nicht nur, wie von Clausewitz postuliert, die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln – das womöglich auch, in seinem Kern aber ist Krieg ohne ein treibendes Moment kollektiver Faszination nicht zu erklären. Schon Homer erklärte, dass ein in Kriegsbegeisterung auf den Feind zustürzendes Heer unter der Macht der Göttin Zwietracht (griech. eris) steht. Nach Wechsel des Kriegsglücks, wenn dasselbe Heer in kopfloser Flucht davonrennt, hat der Gott Furcht (gr. phobos) die Macht übernommen. Das antike Beispiel war im Nationalsozialismus nicht veraltet und ist es – leider – auch heute nicht. Die Autoren der Barmer Theologischen Erklärung haben offenkundig gesehen oder auf geschickte Weise geahnt, wie bewusst die NS-Herrschaft ihre eigene Machtförmigkeit und die Machtförmigkeit des Krieges inszeniert und so ihre Herrschaft auf Zeit stabilisiert. Zur Liturgie dieser Machtförmigkeit gehörten die martialischen Inszenierungen der Nürnberger Reichsparteitage genauso wie die namenlose Brutalität der Kriegsführung.

Freilich birgt eine solche Theologie der Mächte und Gewalten auch ein handfestes Risiko: Die eigene Unfähigkeit zum oder das Scheitern im Widerstand gegen eine Macht kann leicht als Opferspiel gedeutet werden – so als habe man nichts machen können, da man ja einer apokalyptischen Macht gegenübergestanden sei. Die gerade in Kreisen der Bekennenden Kirche nach dem Krieg zu hörende Redewendung »Wir haben den Dämonen ins Auge geblickt« hatte durchaus einen solchen Zug zur problematischen Selbstverteidigung. Karl Barth soll auf einen solchen Satz einmal ironisch geantwortet haben: »Das scheint aber den Dämonen gar keinen Eindruck gemacht zu haben«. Solch fragwürdiger Selbstentschuldigungen eingedenk bleibt es eine Gegenwartsaufgabe, lebensbestimmende Mächte zu identifizieren und Strategien des Umgangs mit ihnen zu ersinnen.

2.3. Die Rolle der Kirche

Das dritte hier zu nennende Themenfeld der Barmer Theologischen Erklärung ist ihre Lehre von der Kirche. Wolfgang Huber, ausgezeichneter Kenner der Barmer Theologischen Erklärung und ihrer Theologie, vermutet hier sogar ihr Zentrum. Das mag man diskutieren, aber dass es eine explizite Ekklesiologie der Barmer Theologischen Erklärung gibt, ist unbestreitbar. Auf zwei ihrer Elemente ist hier zu verweisen:

(1) Vor allem die dritte und vierte Barmer These betonen die Geschwisterlichkeit der Kirche und die Abwesenheit menschlicher Herrschaft in ihr. Dass die Kirche »die Gemeinde von Brüdern« ist, (BTE 3) hätte schon 1934 des Zusatzes »und Schwestern« bedurft, schärft aber im Sinne der Egalität aller Kirchenglieder vor Gott etwas völlig Richtiges ein. Die vierte These präzisiert dies noch einmal im Hinblick auf die kirchlichen Ämter: Kirchliches Amt ist nicht Herrschaftsamt sondern Dienst. Damit wandte die Bekennende Kirche sich in direkter Weise gegen den Versuch, das Führerprinzip in der Kirche durchzusetzen und die vierte Barmer These ist wohl der deutlichste »Anti-Müller« des Bekenntnisses. Dass damit auch und gerade unter gegenwärtigen Bedingungen zur kritischen Wahrnehmung kirchlicher Wirklichkeit aufgerufen ist, bedarf wohl kaum der Erwähnung.

(2) Die Barmer Theologischen Erklärung ruft in eindrucksvoller Weise die ökumenische Verflechtung der evangelischen Kirche in Erinnerung. Sie hätte auf die Häresie der Deutschen Christen ja mit einer Selbstisolierung antworten können, wählte aber genau den anderen Weg: Der Arierparagraph und die anderen Ungeheuerlichkeiten der Deutschen Christen brachten es eo ipso mit sich, dass diese selbst sich von der einen Kirche Jesu Christi trennten. Folgerichtig muss die Bekennende Kirche deutlich machen, dass sie weiterhin Teil der einen Kirche Christi ist. Die selten zitierte aber dennoch wichtige Präambel der Barmer Theologischen Erklärung stellt dies außerhalb jeden Zweifels: »Uns fügt […] zusammen das Bekenntnis zu dem einen Herrn der einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche«. Hier zeigt sich ein Moment, das in der evangelischen Selbstwahrnehmung in der Gegenwart nicht immer deutlich genug zutage tritt: Es ist mitnichten so, dass mit der Reformation ein neues, modernes Kirchentum begonnen hätte, das sich etwa von der fortgesetzt mittelalterlichen Katholischen Kirche trefflich unterscheidet. Vielmehr ist die Reformation und ihre Fortsetzung eine Notmaßnahme, durch die mit begrenzter Reichweite die eine Kirche Christi an Haupt und Gliedern reformiert wurde und – hoffentlich – weiterhin wird.

3. Die Barmer Theologischen Erklärung als „Bekenntnis“

Die Barmer Theologische Erklärung erklärt die Position der deutschchristlich geleiteten Kirchen für mit der Kirche Christi unvereinbar und endet mit der Invokation des ewigen Wortes Gottes. Insofern ist sie formal ein Bekenntnis, das Kirchengemeinschaft und Kirchentrennung begründet. Freilich ist genau dieser Status umstritten. Besonders die lutherischen Kirchen verwahrten sich gegen den Bekenntnisstatus und sortierten die Barmer Theologische Erklärung unter die besonderen theologischen Zeugnisse ein.

Von der Warte des hier Dargelegten aus, sind die Bestrebungen, die Barmer Theologischen Erklärung in Bekenntnisrang zu erheben, rundheraus zu begrüßen.

Diese Reserve – nachzulesen bis heute in den evangelisch-lutherischen Gesangbüchern – darf aber mittlerweile als überwunden gelten. Als erste lutherische Kirche weltweit nahm die Evangelische Nordkirche die Barmer Theologische Erklärung explizit in den Bestand ihrer Bekenntnisschriften auf, in weiteren Landeskirchen, etwa der bayerischen, gibt es diesbezügliche Überlegungen. Von der Warte des hier Dargelegten aus, sind die Bestrebungen, die Barmer Theologischen Erklärung in Bekenntnisrang zu erheben, rundheraus zu begrüßen: Sie artikuliert Essentials des Christseins in der Stunde der Not und zugleich über diese Stunde hinaus; sie stellt Bezug zu Grundannahmen des Christlichen her; sie weist das eigene Kirchentum als Teil der einen Kirche Christi aus und sie macht die Gegenwart vom Evangelium her lesbar. All dies zeichnet ein kirchengründendes Bekenntnis aus, sodass man nur hoffen kann, dass weitere Kirchen dem Beispiel der Nordkirche folgen werden.

Literaturhinweis

Vgl. vom Autor auch den Band Götzen, Mächte und Gewalten, Göttingen 2008.

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