Der Segen der Lebendigen Regenbogen-Gemeinde Eine Phantasie

In allen Landeskirchen der EKD ist die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem Gottesdienst inzwischen möglich. In allen? Nein! Eine der zwanzig Landeskirchen hat erst kürzlich entschieden, homosexuellen Paaren den gottesdienstlichen Segen weiterhin zu verweigern. Muss es dabei bleiben?

Am letzten Sonntag im August versammelt sich jedes Jahr in Torre Pellice in Piemont die Synode der Waldenserkirche. Die gewählten Vertreter*innen der Gemeinden, Bezirke und Regionen der kleinen evangelischen Minderheitskirche in Italien kommen zum Eröffnungsgottesdienst der Synode, in dem auch die wenigen neuen Pfarrerinnen und Pfarrer in ihren Dienst eingeführt und gesegnet werden. Manchmal sind es nur eine oder zwei. Sie empfangen zu ihrer Ordination aber nicht den Segen des Kirchenpräsidenten oder des leitenden Geistlichen, sondern den Segen der ganzen Gottesdienstgemeinde.

Alle stehen dazu auf und erheben ihre Hände. Dieser Segen in der mit hunderten von Menschen gefüllten Kirche ist aber nicht nur ein ganz besonderes Erlebnis, sondern zugleich ein Zeichen, das sich von einer wie auch immer als priesterliche Erbfolge vorgestellten Apostolischen Sukzession absetzt. Die Pfarrer*innen der Waldenserkirche verstehen ihren Dienst vielmehr in der Berufung und im Auftrag des durch Jesus Christus begründeten Gottesvolks. Die gewählten Vertreter*innen der Synode und die Gottesdienstgemeinde geben durch den Segen diese Berufung weiter.

„Ausnahmslos unzulässig“

Die Herbstsynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hat im November 2017 nach vielen Stunden schwieriger Gespräche über Trauung und/oder Segnung von Paaren verschiedenen und gleichen Geschlechts debattiert. Am Ende fehlten in der geheimen Abstimmung zwei Stimmen für eine Zweidrittelmehrheit zu einem Kirchengesetz, das auch in Württemberg eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare als Ausnahmeregelung der Traugottesdienst-Agende ermöglichen sollte.

In Württemberg bleibt damit rechtlich erst einmal alles beim Alten. Für eine Trauung oder Segnung gleichgeschlechtlicher Paare gilt dasselbe, was die Trau-Agende von 1983 auch für Paarbeziehungen eines evangelischen Partners mit einem Partner einer anderen oder keiner Religion vorschreibt: Die Trauung ist „ausnahmslos unzulässig“. Allerdings ist dann „die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, den stets gebotenen seelsorgerlichen Dienst auch in Gestalt eines öffentlichen Gottesdienstes, also auch in gottesdienstlichen Räumen zu tun. Doch ist jedem Missverständnis zu wehren, daß dieser Gottesdienst eine kirchliche Trauung sei.“ Soweit der Stand der geltenden Ordnung.

Ein Traum?

Ich habe geträumt: In einer Regenbogengemeinde der evangelischen Landeskirche im Schwabenland läuten die Glocken zum Sonntagsgottesdienst. Es ist ein normaler Gottesdienst, aber die Gemeinde ist etwas zahlreicher als sonst. In der ersten Reihe sitzt auch ein Paar, das besonders festlich gekleidet ist – zwei Männer oder zwei Frauen. Nach dem Orgelvorspiel singt die Gemeinde das Lied zum Eingang. Es folgen Psalm und Eingangsgebet, Schriftlesung und Wochenlied, dann die Predigt zum Bibeltext des Sonntags und das dazu ausgewählte Lied.

Anschließend bittet der Pfarrer das Paar nach vorn in die Mitte vor den Altar und spricht: „Dies ist kein sogenannter „Traugottesdienst“. Aber für eine christliche Gottesdienstgemeinde ist eigentlich am Sonntag immer „Hoch-Zeit“. Und da trifft es sich gut, dass heute für zwei besondere Menschen ihr ganz besonderer Tag ist. Ich bitte nun die beiden, sich der Gemeinde vorzustellen und vor Gott und dieser christlichen Gemeinde öffentlich zu erklären, was sie füreinander in ihrer Partnerschaft sein wollen und was sie von Gott und von seiner Gemeinde für ihr gemeinsames Leben erbitten.“

Warum soll nicht die Gemeinde statt des Pfarrers segnen?

Anschließend spricht der Pfarrer weiter: „Als berufener Diener der Kirche ist es mir vom Kirchenrecht unserer evangelischen Landeskirche verboten, gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst zu segnen oder zu trauen. Ich bitte daher die versammelte Gemeinde, sich zu erheben und dem Paar N.N. und N.N. mit folgenden Worten, den Segen Gottes zuzusprechen: ‚Gott der Vater, der Sohn und der Heilige Geist segne und behüte euch. Gott erhalte euch in seiner Liebe. Er bewahre euch vor dem Bösen und geleite euren Weg miteinander und in seiner Gemeinde.‘ Alle, denen wie mir die Hände gebunden sind, bitte ich, den Segen in der Stille und im fürbittenden Gebet zu begleiten. Und nun erhebt eure Hände und sprecht den Segen.“

Die Gottesdienstgemeinde erhebt die Hände und gibt dem Liebespaar Gottes Segen. Nicht alle sprechen mit, aber viele. Der Pfarrer schweigt, aber beim AMEN ist er hörbar wieder dabei. Dann geht der Gottesdienst weiter wie jeden Sonntag: Fürbitten und Vater unser, Lied, Bekanntgaben und Friedensbitte. Hinten fängt ein Konfirmand an, mit seinem Nachbarn zu reden. „Halt’s Maul, jetzt kommt der Segen!“, sagt der Nachbar. „Nochmal?“, fragt der Konfirmand. „Na klar“, sagt der Nachbar, „wie jeden Sonntag. Das ist doch das Zeichen des Pfarrers, dass Schluss ist mit dem Gottesdienst in der Kirche, und Gottes Zeichen, dass er uns alle begleitet, hinaus in den Sonntag und auf dem Lebensweg in die Woche.“

Gänsehaut pur

Ich habe geträumt: In Württemberg wollen jetzt immer mehr Hochzeitspaare verschiedenen Geschlechts auch im Sonntagsgottesdienst getraut werden. Die Trauungen in Schlössern und Heißluftballons haben Konkurrenz bekommen. Der Segen der Gemeinde ist ‚Gänsehaut pur‘.

„Initiative Regenbogen“ nennt sich in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ein Verbund von Kirchengemeinden, die nach ausführlichen Debatten in ihren Gemeinderäten beschlossen haben, sich öffentlich und sichtbar an die Seite von Menschen zu stellen, die als Paare und Familien verschiedenen und gleichen Geschlechts in gegenseitiger Verantwortung und Verbindlichkeit und im Vertrauen auf Jesus Christus verlässlich zusammen leben wollen.

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