Welche Ehe(n) schützt das Grundgesetz? Die „Ehe für alle“ in verfassungsrechtlicher Sicht

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Das Grundgesetz stellt die Ehe unter einen besonderen Schutz. Nach Auslegung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich dies auf die Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau. Ist die „Ehe für alle“ dann ohne Verfassungsänderung überhaupt zulässig?