Ikonisch wird etwas – oder jemand – genannt, wenn regelmäßig darauf Bezug genommen wird und es auf Dauer richtungsweisend wirkt. Ob das 2. Vaticanum, Martin Luther oder Paulus als Ikonen für die Gewissensbildung gelten können?
Zweites Vatikanisches Konzil
Auch wenn nicht jeder beim Thema Freiheit und Gewissen an erster Stelle das Zweite Vatikanische Konzil vor Augen haben mag, hat es doch einiges dazu aufzubieten: Die von 1962–1965 tagende Versammlung bekannte sich zustimmend zu Religions- und Gewissensfreiheit, befand, dass auch außerhalb der verfassten Amtskirche „Elemente der Wahrheit“ zu finden seien, und legte den Katholizismus verbindlich auf den Weg der Ökumene fest. Das Konzil führte den Hauptgottesdienst in der Landessprache ein, Nicht-Klerikern gewährte es eine Aufwertung.
Zum Gewissen schreiben die Konzilsväter:
„Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von seiten einzelner und gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlicher Gewalt, so daß in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen […] nach seinem Gewissen zu handeln“.
Erklärung über die Religionsfreiheit, Dignitatis Humanae; DH 2

Martin Luther
Nicht wenige denken beim Wort Gewissen an Martin Luther und seinen Auftritt vor dem Wormser Reichstag 1521. Tatsächlich bürgerte sich durch Luther der Begriff in der Sprache ein und die Gewissensdimension ist engstens mit reformatorischen Hauptanliegen verbunden (so der Bonner Ethiker Martin Honecker).
„Gewissen“ wird aber schon vor Luther diskutiert. Vom Gewissen (conscientia) lehrt die Schultheologie im Mittelalter, „dass es bezeugt, bindet, antreibt, anklagt, es beiße und schelte“. Es gilt die unbedingte Bindung der Person an ihr Gewissensurteil. Nicht unwahrscheinlich, dass der Theologieprofessor Dr. Luther auch diese Lehre im Blick hat, als er vor dem Wormser Reichstag sagt:
„Wenn ich nicht durch Schriftzeugnisse oder rationale Gründe überwunden werde, […] so bin ich überwunden durch die von mir angeführten Schriftzeugnisse und mein Gewissen ist gebunden in Gottes Wort. Widerrufen kann und will ich nichts, weil wider das Gewissen zu handeln nicht sicher und nicht lauter ist. Gott helfe mir. Amen.“
Festzuhalten dürfte sein, dass für Luther es sich nicht um eine freischwebende Innerlichkeit oder um ein selbstbezügliches Ego handelt: sondern um das an eine höhere Autorität gebundene Gewissen, namentlich: an das überlieferte Gotteswort.
Doch die Freiheit des Gewissens zählt umso mehr: Weil es einem jedem auf und an seinem eigenen „Gewissen liegt, wie er glaubt, oder nicht glaubt“, soll man auch einen jeden „so oder so glauben lassen, wie man kann und will, und niemanden mit Gewalt bedrängen. Denn es ist ein freies Werk um den Glauben, zu dem man niemand zwingen kann“, schreibt Luther 1523 (WA 11,264). Um der Gewissen der „Schwachen“ willen, wartet er mit einer überhasteten Einführung von Reformen (1522), zum Kriegsdienst Verpflichteten stellt er es frei, aus Gewissensgründen Befehle zu verweigern (WA 11,277).

Paulus von Tarsus
„Bin ich nicht frei?“, fragt der Apostel Paulus rhetorisch in seinen Briefen an die Gemeinde in Korinth. Als Theologe der Freiheit wird er nicht ohne Grund bezeichnet (vgl. dazu auch den Beitrag auf Seite 5), er betont: „Zur Freiheit seid ihr befreit!“
Auch wenn die Rede vom Gewissen noch neu ist und nur nach und nach entfaltet wird, den Sachverhalt der Selbstbewertung kennt auch die Hebräische Bibel. Ein Wissen um richtig und falsch ist den Menschen ins Herz geschrieben, wie Paulus referiert, und das Herz als Zentrum der Person ist den hebräischen Schriften ein geläufiger Topos. Nicht uninteressant, dass frühe Kirchenväter das Gewissen dann mit dem jedem innewohnenden Geist identifizieren. Seneca sagt es ähnlich: Es wohnt in uns ein „Geist, ein Beobachter und Wächter alles Guten und Bösen“. Meint „gutes Gewissen“ schlicht: „freier Geist“?
Hinweise dafür bietet der Apostel Paulus, denn er schreibt:
„Alles ist erlaubt“ (aber nicht alles dient zum Guten), „weil ich frei bin“ (kann ich auch kuriose Wege wählen), „so kann ich allen alles werden“, aber mein eigenes Gewissen bleibt dabei ungetrübt: „Zur Freiheit seid ihr berufen!“
(Brief an die Galater, Briefe an die Korinther)
Ob Paulus in der Kirchen- und Theologiegeschichte je und je akkurat verstanden und rezipiert wurde, bleibt bis heute eine offene Diskussion. Vielleicht hat die gewissenhafte Paulus-Auslegung ja gerade erst begonnen?

