Mit gutem Gewissen Soldat(in) sein Kirchliche Wege, Irrwege und Versäumnisse evangelischer Gewissensbildung

Die Frage der Wehrdienstverweigerung kann als klassische Gewissensfrage gelten. Christian Reich stellt sie in ihrem Pro und Contra aus theologischer Perspektive und aus Sicht der EKD-Friedensdenkschriften dar.

Mögen wir unsere Soldaten wieder?“ So lautet die Überschrift des Leitartikels der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung am 7. Juni 2026. Aufschlussreich ist der entsprechende Untertitel: „Früher mussten sich Offiziere auf der Straße vor Angriffen fürchten, heute bedanken sich Passanten bei ihnen.“ Der Autor zitiert auch den Theologen und Pfarrer Martin Niemöller, der in seiner Funktion als Kirchenpräsident (der Ev. Kirche in Hessen und Nassau) im Jahr 1959 – vier Jahre nach Gründung der Bundeswehr – sagte: „Mütter und Väter sollen wissen, was sie tun, wenn sie ihren Sohn Soldat werden lassen. Sie lassen ihn zum Verbrecher ausbilden.“ Im 1. Weltkrieg war Niemöller als Marineoffizier selbst Soldat, positionierte sich gegen die Weimarer Republik, war dem Nationalsozialismus gegenüber aufgeschlossen, wurde dann aber als Wegbereiter der Bekennenden Kirche zu dessen Kritiker und verbrachte folglich die Jahre 1937 bis 1945 als Häftling in deutschen Konzentrationslagern. Ab 1954 war er überzeugter Pazifist, was augenscheinlich seinen persönlichen Schuldverstrickungen und Gewalterfahrungen sowie einer rückblickenden Reflexion der jüngsten deutschen Geschichte geschuldet war.

Die Soldaten aber, die er pauschal als „Verbrecher“ qualifizierte, waren – zunächst als Freiwillige, dann ab April 1957 als Wehrpflichtige – Angehörige einer Parlamentsarmee auf dem Fundament des Grundgesetzes. Die Soldaten (und Soldatinnen) der Bundeswehr galten seit ihrer Gründung als Staatsbürger in Uniform, die „politischen Referenzpunkte waren die demokratische Staatsform und die Würde des Menschen“ (S. Neitzel). Vor diesem Hintergrund war und ist es weder moralisch noch theologisch zu rechtfertigen, sie per se als „Verbrecher“ zu qualifizieren (oder mit Soldaten einer Diktatur gleichzusetzen).

Gewissen und Gewissensbildung

Zu den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschriebenen Grundrechten gehört die Unverletzlichkeit der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Im betreffenden Artikel 4 gilt auch die Kriegsdienstverweigerung als Grundrecht: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“ (Absatz 3). Im Artikel 12a ist dann sowohl die Wehrpflicht als auch die Verpflichtung zu einem Ersatzdienst geregelt. Bemerkenswert ist, dass das Grundrecht der Gewissensfreiheit auch nach einer individuellen Entscheidung (zwischen Wehr- und Ersatzdienst) gilt, was z.B. bedeutet, dass Soldaten und Soldatinnen das Recht (und gegebenenfalls die Pflicht) haben, einen Befehl aus Gewissensgründen nicht auszuführen oder auch den Kriegsdienst nachträglich zu verweigern.

Mit Einführung der Wehrpflicht galt diese als der Normalfall, Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als die Ausnahme. Seit 2011 ist die Wehrpflicht zwar ausgesetzt, nicht aber abgeschafft. Bis heute gilt, „dass in Deutschland das Gewissen der Kriegsdienstverweigerer amtlich geprüft wird, nicht aber das Gewissen derer, die Kriegsdienst leisten“ (M. Käßmann). Diese Praxis kann mit Recht in Frage gestellt werden, denn auch die Wahl des Soldatenberufs sollte als eine kritisch zu prüfende Gewissensentscheidung verstanden werden, zumal die Möglichkeit eines Kriegseinsatzes aktuell sehr real ist.

Zudem ist grundsätzlich zu fragen, ob es überhaupt möglich ist, „das Votum des Gewissens justitiabel zu machen“ und „dem Erkenntnisvorbehalt eines Außenstehenden“ zu unterwerfen (D. H. Claß), da im Phänomen des Gewissens nicht zuerst eine ethische, sondern eine anthropologische Dimension zum Ausdruck kommt. „Genaugenommen ‚hat‘ nicht der Mensch Gewissen, sondern er ist Gewissen. Er ist sein eigener Zeuge“ (G. Ebeling).

Das Gewissen ist keine außermenschliche Instanz, etwa die „Stimme Gottes“, sondern die Instanz menschlicher Selbstbezüglichkeit, die sich als Ich an sich selbst wendet. Inhaltlich ist es abhängig von der persönlichen wie gesellschaftlichen Sozialisation, von Werten und Normen. Seine Stimme meldet sich im Gewissenskonflikt, der als Werte- bzw. Normenkonflikt die Einheit der jeweiligen Person in Frage stellt. Das Gewissen drängt zu personaler Integrität.

Gewissensbildung hat mit Bildung zu tun.

Da Gewissensentscheidungen immer auch das soziale Umfeld und dessen Beziehungsgefüge (Familie, Ehe, Staat) betreffen, zielt das Gewissen auf Verantwortung. Im gesellschaftlichen Diskurs müssen Gewissensentscheidungen deshalb rational begründbar und weitgehend nachvollziehbar sein. Der gewissenhaft handelnde Mensch ist dialog- und auskunftsfähig, weshalb Gewissen mit Wissen und Gewissensbildung mit Bildung zu tun hat. Die Beantwortung der Wehrdienstfrage als Gewissensfrage setzt Bildung voraus.

Kirchliche Wege: z.B. Friedensdenkschriften

Der christliche Glaube in seiner evangelischen Gestalt ist denkender Glaube. Die Ev. Kirche in Deutschland (EKD) nimmt diesen reformatorischen Grundsatz dadurch ernst, dass sie sich (seit 1962) zu jeweils aktuell kontroversen gesellschaftlichen Themen in Denkschriften sozialethisch wie theologisch sachgerecht äußert. Diese verstehen sich selbst als Denkanstöße, die den Leserinnen und Lesern eigene Urteilsfähigkeit zumuten. Denkschriften geben zu denken.

In der Denkschrift mit dem Titel „Das rechte Wort zur rechten Zeit“ (2008) heißt es: „Ziel und Anspruch von Denkschriften ist, gedankenstark, wissenschaftlich informiert, auf der Höhe der gesellschaftlichen Diskussion, umfassend, kompetent in der Analyse und klar argumentierend in den Schlussfolgerungen zu sein.“ Diesem Anspruch werden auch die drei EKD-Friedensdenkschriften weitgehend gerecht. Die von 1981 trägt den Titel „Frieden wahren, fördern und erneuern“, die von 2007 den Titel „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“. Wie die aktuelle Denkschrift mit dem Titel „Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick“ (2025), reagieren auch die beiden ersten auf ihre jeweils geschichtliche Situation. Und wie auch die beiden ersten die Gewissensbildung ihrer Leser(innen) im Blick haben, so auch die aktuelle: Sie „versteht sich als protestantischer Beitrag zur Orientierung in den kontroversen Fragen zu Frieden und Krieg. Sie setzt dabei auf die Bildung des Gewissens und die Schärfung der ethischen Urteilskraft von Christinnen und Christen.“

Es gibt Gründe, die EKD-Friedensdenkschriften jeweils exegetisch und systematisch-theologisch zu kritisieren. Grundsätzlich sind sie aber Zeugnisse evangelischen Selbstverständnisses und evangelischer Theologie: Sie argumentieren mit der Bibel auf der Grundlage des historisch-kritischen Schriftverständnisses, thematisieren die „Sünde“ als die vorfindliche Grundgegebenheit des Menschseins sowie das Geschehen der „Rechtfertigung“ als Sündenvergebung, wissen um die Unterscheidung von „Gesetz“ und „Evangelium“ und verkünden die „Nächstenliebe“ als Ausdruck christlicher Freiheit.

Das Gewissen zielt auf Verantwortung.

Wenn sich Christenmenschen dazu entscheiden, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“ (Eides- und Gelöbnisformel), stellen sie das christliche Gebot der Nächstenliebe über das Tötungsverbot des biblischen Dekalogs. Die aktuelle Friedensdenkschrift spricht von einer „Konkretion der Nächstenliebe“. Auch die Mehrheit der Wehrdienstleistenden, die nicht auf der Grundlage des christlichen Glaubens handeln, sollte mit gutem Gewissen Soldat(in) sein dürfen, wenn sie ihre Entscheidung in Verantwortung getroffen hat. Christenmenschen sind es mit einem befreiten Gewissen!

Pazifistische Irrwege

Es gibt zahlreiche Motive, den Wehrdienst abzulehnen; der christlich motivierte Pazifismus entbehrt aber einer soliden theologischen Grundlage. Er ist hermeneutisch unredlich, wenn er biblische Schriftstellen (z.B. die Bergpredigt) der historischen Kritik, dem innerbiblischen Diskurs und der systematisch-theologischen Einordnung entzieht, und er reduziert „Christlichkeit“ auf Moral, wenn er die Sünde und des Menschen Sündersein einschließlich seiner Verstrickung in Schuldzusammenhänge bagatellisiert oder ignoriert. Die „moralistische Entstellung der christlichen Botschaft“ (P. Tillich) führt in eine neue Gesetzlichkeit, die die Gewissen beschwert, statt sie zu befreien.

Kirchliche Versäumnisse

Die Evangelische Kirche berät Menschen, die sich aus Gewissensgründen gegen den Wehrdienst entscheiden, und sie begleitet Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der Militärseelsorge. Diese Arbeit ist professionell und theologisch fundiert, aber sie hat in der Regel keine kirchengemeindliche Basis. „Die Gemeinde soll der Ort sein, an dem Menschen aus Illusionen und Depressionen zu dem Dienst gerufen und gestärkt werden, den sie im Alltag für den Frieden tun sollen und können.“ – So war Ende 1969 in einer Thesenreihe der EKD zur christlichen Friedensethik zu lesen.

Diesem Anspruch ist die sich als „Volkskirche“ verstehende evangelische Christenheit im Westen Deutschlands nur selten gerecht geworden. Ein Grund dafür ist das Desinteresse oder Unvermögen zahlreicher Pfarrpersonen, die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Theologie in ihrer Verkündigung und Bildungsarbeit umzusetzen. Wäre dies geschehen, würden auch mehr Christinnen und Christen dankbar dafür sein, dass es sie gibt: „Unsere“ Soldaten und Soldatinnen.

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Christian Reich, Zur Theologie der EKD-Friedensdenkschriften, online abrufbar:
www.ev-akademiker.de/wp-content/uploads/Vortrag-Reich-Friedensdenkschriften.pdf

 

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