Menschenrechtsverletzungen in Deutschland Herausforderung für Rechtsstaat und Zivilgesellschaft

Ebenso wie die Menschenwürde gelten auch die Menschenrechte für jeden Menschen und sind nicht verhandelbar. Trotzdem werden sie auch in Deutschland immer wieder verletzt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte beobachtet dies fortlaufend; aspekte-Redakteur Bertram Salzmann sprach mit Direktorin Beate Rudolf.

Auch in Deutschland werden Menschenrechte verletzt. In welchen Bereichen sind die Verletzungen aus Ihrer Sicht besonders dramatisch und wie beurteilen Sie die Entwicklungen der letzten Jahre?

Beate Rudolf: Aus menschenrechtlicher Perspektive besteht in Deutschland in vielen Bereichen Handlungsbedarf. Das zeigen die Berichte der unabhängigen Kontrollgremien der Vereinten Nationen und des Europarats. Große Sorge macht mir, dass demokratische Parteien Positionen von menschenrechtsfeindlichen Akteuren übernehmen. In der Migrationsdebatte haben sie sich größtenteils von der AfD vor sich hertreiben lassen und deren rassistisches Narrativ von der Gefährlichkeit der Geflüchteten übernommen. Integrationsfördernder Familiennachzug und die Rettung afghanischer Menschenrechtsverteidiger*innen wurden so vereitelt. Stattdessen wurde menschenrechts- und europarechtswidriges Handeln versprochen, nämlich Schutzsuchende an den Grenzen zurückzuweisen, und es wird daran festgehalten, obwohl ein Gericht letztinstanzlich und in sorgfältiger Argumentation deren Rechtswidrigkeit festgestellt hat.

Doch es gibt auch positive Entwicklungen. So wurde im Februar das Gewalthilfegesetz angenommen. Es führt ab 2032 den längst überfälligen Anspruch gewaltbetroffener Frauen auf Zugang zu Schutz und Beratung ein und verpflichtet Bund und Länder zum Ausbau des Hilfesystems.

Innerhalb des politischen Spektrums werden Stimmen lauter, die Einschränkungen bei bestimmten Menschenrechten fordern, z.B. beim Recht auf Asyl. Gibt es eine legitime Notwendigkeit, Menschenrechte aus politischen Gründen einzuschränken, und wenn ja, was sind aus Ihrer Sicht die Kriterien dafür?

B.R.: Ob und zu welchen Zwecken Menschenrechte eingeschränkt werden dürfen, bestimmt sich nach den internationalen Menschenrechtsverträgen und dem Grundgesetz. Nur wenn die Politik einen solchen legitimen Zweck verfolgt, darf sie Menschenrechte einschränken, und dies auch nur in verhältnismäßiger Weise. Manche Menschenrechte dürfen gar nicht eingeschränkt werden, etwa das Folterverbot.

Das Recht auf Asyl ist in der Praxis weitgehend irrelevant geworden, seit 1993 das Grundgesetz in verfassungsrechtlich umstrittenem Maße geändert wurde. Aber die Menschenrechtsverträge und die Genfer Flüchtlingskonvention verbieten es, schutzsuchende Menschen in einen Staat zurückzuweisen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit aus rassistischen Gründen oder wegen ihrer Religion, ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung bedroht sind. Auch dürfen Geflüchtete nicht zurückgewiesen werden, wenn ihnen Folter oder Tod drohen oder im Zielland Krieg herrscht. Wer Schutz sucht, hat das Recht, dass all dies in einem fairen Verfahren überprüft wird. Das ist das unverhandelbare menschenrechtliche Minimum.

In gewissen Fällen kann man den Eindruck bekommen, dass in Deutschland Menschenrechte von der Politik erst dann geachtet werden, wenn sie vor Gericht erfolgreich eingeklagt wurden. Sind die Menschenrechte aus Ihrer Sicht ausreichend gegen die Aushöhlung durch die politische Praxis geschützt?

B.R.: Es kommt leider immer wieder vor, dass sich Politik*innen ihrer Verantwortung entziehen und sehenden Auges menschenrechtswidrig handeln, in dem Vertrauen darauf, dass die gerichtliche Entscheidung erst dann kommt, wenn die politische Debatte vorbei ist oder man selbst in einem anderen Amt. Das schädigt den Rechtsstaat. Dieser ist darauf angewiesen, dass alle handelnden Akteure ihrer Verantwortung unter dem Grundgesetz nachkommen. Das wird umso wichtiger als die Erfahrungen aus anderen Staaten, etwa Ungarn, Polen und jetzt auch den USA, lehren: Autoritäre Parteien betreiben die Zerstörung des Rechtsstaats, indem sie die ungeschriebenen Regeln des Rechtstaats und den Geist seiner Gesetze missachten.

Jüdinnen und Juden in Deutschland sehen sich vermehrt generellen Angriffen und antisemitischen Verunglimpfungen gegenüber. Gleichzeitig darf nicht jede Kritik an der Politik des Staates Israel (z.B. am menschenverachtenden Vorgehen des israelischen Militärs gegenüber den Palästinensern in Gaza) als antisemitisch gebrandmarkt werden. Wie kann das Eintreten für die Menschenrechte in diesem Konflikt glaubhaft und gerecht bleiben?

B.R.: Glaubhaftes Eintreten für die Menschenrechte verlangt, Mitgefühl mit allen Opfern des Konflikts zu haben: mit den von der Hamas Ermordeten und Entführten und ihren Familien zu fühlen und gleichzeitig mit den zivilen Opfern im Gazastreifen. Kritik am Handeln der israelischen Regierung darf einseitig und scharf sein; sie stößt erst dann an rechtliche Grenzen, wenn sie antisemitische Zerrbilder einsetzt und antisemitische oder terroristische Gewalt propagiert. Menschen, die ihre Solidarität mit der Bevölkerung des Gazastreifens in Demonstrationen bekunden wollen, dürfen nicht pauschal als Sympathisanten der Hamas diffamiert werden. Das ist antipalästinensischer Rassismus. Wenn radikale Gruppen versuchen, eine Demonstration zu kapern, muss die Polizei vorrangig die Demonstration schützen. Problematisch ist es, wenn sie auf der Grundlage einer gerichtlich umstrittenen Rechtsauffassung gegen Demonstrierende vorgeht, wie es bei dem Slogan „From the river to the sea“ der Fall ist.

Seit dem 7. Oktober 2023 ist die öffentliche Debatte in Deutschland von einem Lagerdenken geprägt und von einem Zwang, sich zu der einen oder anderen Seite zu bekennen. Was wir aber brauchen, ist eine Debatte, in der Zwischentöne und Differenzierung möglich sind. Wissenschaft, Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen sind aufgerufen, für diese gesellschaftlichen Debatten Gesprächsräume zu eröffnen, und der Staat muss alles daransetzen, solche Räume zu schützen.

Welche Rolle spielt der Menschenrechtsschutz im digitalen Bereich, insbesondere in Social Media? Welche Ansatzpunkte sehen Sie, um dort notwendige Verbesserungen zu erreichen?

B.R.: Die Verrohung des öffentlichen Diskurses, gerade in sozialen Medien, ist besorgniserregend. Politiker*innen und Aktivist*innen erleben Hass und Hetze, Beleidigungen und Bedrohungen, oft orchestriert und – wenn gegen Frauen gerichtet – meist auch sexualisiert: All dies drängt Menschen aus dem öffentlichen Diskurs, der doch für die Demokratie essenziell ist. Es führt zu einer affektiven Spaltung der Gesellschaft und einer Haltung, die den politischen Gegner als Feind ansieht, der vernichtet werden muss. Hinzu kommt Desinformation, erleichtert durch KI-generierte Deepfakes und die unkritische Rezeption von Online-Inhalten.

Dringend notwendig ist deshalb, die großen Plattformen wirksam in die Pflicht zu nehmen, um die Verbreitung von Unwahrheiten einzudämmen und um strafrechtlich Relevantes sanktionieren zu können. Zudem müssen wir Wege finden, um die Fähigkeit von Jugendlichen und Erwachsenen zur Quellenkritik im Netz zu stärken. Wir müssen außerdem Räume schaffen, in denen sich Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit wieder mehr im wirklichen Leben begegnen. Über die Entdeckung von Gemeinsamkeiten, die gemeinschaftliche Lösung kleiner und großer Konflikte kann der respektvolle Umgang miteinander wachsen.

Menschenrechte und Menschenwürde hängen zusammen: Wo Menschen nicht mehr geachtet und respektiert werden, werden ihnen auch elementare Menschenrechte oft nicht mehr zuerkannt. Wo sehen Sie in dieser Hinsicht die Menschenrechtsarbeit in Deutschland besonders herausgefordert?

B.R.: Die größte Herausforderung sehe ich in dem Misstrauen, das bedeutende Teile demokratischer Parteien der Zivilgesellschaft entgegenbringen. Sie fallen dabei auf das von rechtsextremen Akteuren verbreitete Narrativ von der „linken Zivilgesellschaft“ herein. Dabei ist die Zivilgesellschaft in Deutschland äußerst heterogen. Gerade in die Gewährung von sozialen Leistungen – also der Verwirklichung sozialer Menschenrechte – sind zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland traditionell stark eingebunden. Sie schaffen damit gesellschaftlichen Zusammenhalt. Durch Beratungs- und Bildungsarbeit stärken sie Menschen als Träger von Menschenrechten, und sie schaffen Räume für gemeinsame Gestaltung und Partizipation. Der demokratische Rechtsstaat ist daher auf eine starke menschenrechtlich aktive Zivilgesellschaft angewiesen. Genau deshalb versuchen autoritäre Bewegungen und rechtsextreme Parteien, sie zu diskreditieren.

Wer sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten gesellschaftlichen Akteure zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland?

B.R.: Wichtige Menschenrechtsakteure sind die Menschenrechtsorganisationen, die großen Wohlfahrtsverbände, demokratische Parteien, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Frauenorganisationen, Selbstorganisationen von gesellschaftlichen Minderheiten, von Kindern und Jugendlichen oder von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, Richter- und Anwaltsvereinigungen, lokale Initiativen, Bildungsstätten und Einzelpersonen. Entscheidend ist, dass ein Akteur auf der Basis der Menschenrechte und für ihre Verwirklichung tätig wird. Besonders wichtig für unseren demokratischen Rechtsstaat sind diejenigen, die sich vor Ort für Menschenrechte einsetzen: durch Aktionen für Demokratie und Vielfalt, für Austausch und Begegnung, gegen Hass und Hetze. Denn die Menschenrechte leben davon, dass Menschen sie in ihrer unmittelbaren Umgebung erfahren.

Wie beurteilen Sie – auch im Vergleich zu anderen Akteuren – die Rolle der Kirchen beim Menschenrechtsschutz? Sind sie aus Ihrer Sicht wichtige und wirkungsvolle Anwälte der Menschenrechte?

B.R.: Die Kirchen haben in Deutschland trotz des großen Mitgliederschwunds eine zentrale Rolle beim Menschenrechtsschutz. Sie sind noch immer eine moralische Autorität im politischen Diskurs. Ihre Wirkkraft hängt von ihrer Glaubwürdigkeit ab. Gradmesser hierfür sind insbesondere das Verbot der Diskriminierung von Frauen und von geschlechtlichen und sexuellen Minderheiten sowie die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch und seiner Vertuschung. Wirksame Menschenrechtsarbeit der Kirchen verlangt daher auch die Achtung der Menschenrechte innerhalb der Kirchen.

Das Interview wurde auf schriftlichem Wege geführt. In der Druckausgabe erschien es in leicht gekürzter Fassung.


Das Deutsche Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Das Institut setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Zu seinen Aufgaben gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert.

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