Selbstbestimmung vor Lebensschutz? Kritische Begleitgedanken zum Sterbehilfe-Urteil des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar das Verbot organisierter Sterbehilfe aufgehoben. Der ehemalige Hamburger Hauptpastor Helge Adolphsen und der Philosophieprofessor Volker Gerhardt plädieren gemeinsam für einen achtsamen Umgang mit dem Sterbewunsch eines Menschen.

Das höchstrichterliche Urteil zur Sterbehilfe vom Februar dieses Jahres ist von großer Tragweite. Die Richter haben das Verbot organisierter Sterbehilfe mit der Begründung aufgehoben, es habe das Recht des Einzelnen auf ein selbstbestimmtes Sterben verletzt. Denn das Grundrecht der Selbstbestimmung schließe die Freiheit ein, sich nicht nur selbst das Leben zu nehmen, sondern freiwillige Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. Die Beihilfe zum Suizid genieße einen weitreichenden grundrechtlichen Schutz. Und das damit Erlaubte gelte nicht nur für unheilbar Kranke, sondern für jeden Lebensmüden. Das Selbstbestimmungsrecht hat also Priorität und ist höher zu bewerten als der staatliche Lebensschutz.

Zustimmende Äußerungen…

Die Reaktionen auf dieses Urteil sind höchst kontrovers. Auf der einen Seite gibt es zustimmende Äußerungen, die begrüßen, dass durch das Urteil Rechtssicherheit geschaffen sei: So sagte eine leitende Mitarbeiterin in der Pflege Sterbenskranker: „Jetzt können wir wieder offen über das Lebensende reden.“ Und weiter: Ärzte und Pfleger hatten vorher ein doppeltes Problem. Zum einen die Sorge um ihnen anvertraute lebensmüde Patienten. Zum anderen die Angst, sich mit der Sterbebegleitung in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen. Offene und angstfreie Räume erlauben es jetzt, intensiver zu ermitteln, was der Einzelne an Ressourcen hat, um seine Lebensqualität zu verbessern, und zugleich könne man Menschen vor einer grausamen Selbsttötung bewahren.

Es sei aber auch zu beachten, dass mit dem Urteil keine vollständige Liberalisierung verbunden ist, die Sterbehilfevereinen Tor und Tür öffnet. Der Staat habe nunmehr durch gesetzliche Hürden Grenzen festzulegen. Denn er habe weiterhin die vorrangige Aufgabe, jedes Leben zu schützen, das sich nicht aufgeben will. Niemand könne somit sagen, durch dieses Urteil sei die Sterbehilfe für den Markt freigegeben, um damit dort gewinnbringende Geschäfte zu ermöglichen.

.. und kritische Einwände

Dagegen stehen zahlreiche kritische Einwände: So bezeichnete Daniel Deckers in der FAZ das Urteil als einen Bruch mit allem, was das Grundgesetz im Blick auf die Schutzpflicht des Staates festgelegt habe. Es schwäche somit den Respekt vor der Würde des Lebens. Wenn die Beihilfe zum Sterben nun zum Rechtsanspruch gegenüber Gesellschaft und Staat werde, wachse der Druck auf alte und schwache Menschen. Das Grundrecht auf Selbsttötung werde zum Einfallstor für Fremdbestimmung.

Davor warnen auch, ökumenisch miteinander verbunden, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Bedford-Strohm, und der frühere Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Marx: „Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote zur Selbsttötung alte und kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen.“ Und grundsätzlicher: „An der Weise des Umgangs mit Krankheit und Tod entscheiden sich die grundlegenden Fragen des Menschseins und des ethischen Fundaments unserer Gesellschaft.“

Verhalten zustimmend, wenn auch nicht ohne Bedenken äußerte sich der ehemalige Ratsvorsitzende der EKD, Präses i.R. Nikolaus Schneider. Er erwartet, dass der Bundestag eine der Lebenswürde entsprechende Ausgestaltung des Urteils beschließt. Gleichwohl bedauert er, dass im Urteil der freie Wille eines Menschen höher gewichtet werde als der Schutz des Lebens. Implizit kritisiert er das nun festgeschriebene Recht auf Hilfe zum Suizid, das nicht nur für Sterbenskranke, sondern für alle gilt. Er befürchtet, dass die Umsetzung des freien Willens zur „normalen Handlungsoption in jeder Lebenslage“ werden könne, und plädiert dafür, dass Menschen nur in besonderen Notsituationen den Zeitpunkt des Todes selbst bestimmen sollten.

Für eine eigene Einschätzung des Urteils und der Stellungnahmen ist es hilfreich, sich einige anthropologische und ethische Grundsätze aus christlicher Sicht in Erinnerung zu rufen:

Was ist der Mensch? – Individualität und Sozialität

1. Keiner gibt sich sein Leben selbst. Wir bestimmen weder die Zeit und den Ort unserer Geburt noch unsere Anlagen und Begabungen. Auch nicht – oder nur zum Teil – unsere Krankheiten. Wir haben keine Verfügungsmacht über das Leben im Ganzen und sollten sie darum auch nicht über das einzelne Leben eines anderen haben. So gesehen leben wir fremdbestimmt. Wir sind abhängig und angewiesen auf etwas, was wir selbst nicht machen können, von Vorgaben durch Vererbung und Gene, durch Kultur und Milieu oder Zuwendung und Ablehnung anderer.

2. Das Paradox des menschlichen Lebens liegt darin, dass der Mensch nicht nur trotz, sondern gerade auch in und mit den ihn festlegenden Bedingungen einen freien Willen hat und sich durch ihn in seinen Handlungen selbst bestimmen kann. Über die Grenzen seines Wollens hat er selbst zu befinden: unter Anleitung seiner eigenen Einsicht, seiner persönlichen Verantwortung und seines religiösen Glaubens. Dabei hat er als Individuum zu beachten, dass er immer auch ein soziales Wesen ist, das auf die Gemeinschaft, auf Begegnung, Nächstenliebe und Solidarität angewiesen bleibt. Auch darin ist der Mensch einmalig.

3. Nach Psalm 8 hat jeder Mensch eine hohe Würde, geadelt durch Gott. Und damit haben wir auch einen Wert, der nicht verrechenbar ist: „Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst? Du (Gott) hast den Menschen wenig niedriger gemacht als Gott, mit Ehre und Herrlichkeit hast du ihn gekrönt.“ Wir sind „die ersten Freigelassenen der Schöpfung“ (Herder). Aber wir sind zugleich frei und verantwortlich, unser Leben selbstbestimmt und zugleich im Geist der Liebe solidarisch zu gestalten. Individualität auf der einen Seite und Sozialität, Fürsorge für andere im Sinne der Mitgeschöpflichkeit und der Lebensförderung auf der anderen Seite machen unsere Würde aus.

Christliche Nächstenliebe als Maßstab

Liebe ist biblisch und christlich mehr als psychische Motivation, mehr als die Kraft, ein höchstes Gesetz zu erfüllen, und von sich aus Gutes zu tun. Sie ist Quelle für das Verhalten in Konflikten, Krisen und Streit. Das gilt auch für die Fremden- und Feindesliebe. Alles in allem gilt sie als „Geschenk“, das man als Auszeichnung durch Gottes Gnade hinnehmen kann.

Deutlich wird das am „Hohelied der Liebe“ im 13. Kapitel des 1. Korintherbriefes von Paulus. Hier wird keine Poesie für Schwärmer und Verliebte geboten. Die Liebe wird als höchstes Gut, höher als Glaube und Hoffnung, und in einer Konflikt- und Streitsituation in der Gemeinde wird sie den Korinthern als Königsweg angeraten. Sie ist Quelle, aber auch ein öffnendes Gebot, das Menschen zum liebenden Leben verlocken will, Menschen, die immer gefangen sind in Eigenliebe und Rechthaberei. Glauben, Hoffen und Handeln in Liebe sind nie nur auf mich selbst zu beziehen, sondern auf andere, auf Gegner, Feinde, Schwache oder Starke. Daraus folgert Paulus im Blick auf Jesu Lieben und Leben, Sterben und Auferstehung: „Alle eure Dinge lasst in der Liebe geschehen“ (1. Kor. 16,14).

So wird die Liebe zum Maßstab für eigenes Verhalten, aber auch für alle zwischenmenschlichen Konflikte. In ihnen will sie leiten, helfen und ein Beispiel geben. Dieser Maßstab bezieht sich damit auch auf die Organisationsformen und Strukturen des menschlichen Zusammenlebens. Auch und gerade in den Verhältnissen, die ungerecht sind und das Leben von Menschen und ihr Recht auf Leben verletzen. So wird sie zum höchsten Maßstab für gesellschaftliche und politische Gestaltungsfragen und deren ethische Beurteilung.

Verantwortlicher Umgang mit der Selbstbestimmung

Das gilt jetzt auch in den Debatten um die Sterbehilfe, wo immer es um den Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Schutzfunktion des Staates geht. Das Verfassungsgericht verlangt, dass nunmehr Kriterien festgelegt werden, die es erlauben, mit der Selbstbestimmung eines anderen sozial verantwortlich umzugehen.

Hier ist der Punkt, an dem die christlichen Kirchen ihre Auffassung theoretisch wie praktisch zur Geltung bringen müssen. Sie haben darzulegen, wie das Gebot eines „Handelns in Liebe“ im Respekt vor der Selbstbestimmung des Einzelnen in den Konflikt- und Entscheidungssituationen des Daseins umzusetzen ist. Hier dürfte vorrangig sein, in Verständigung mit den Angehörigen, den Ärzten und dem Pflegepersonal zu einem eigenen Urteil der Lage zu kommen.

Mitmenschliche Hilfe hat sich auf das Verständnis für den Einzelnen zu konzentrieren.

Entscheidend aber sind die Eindeutigkeit im Urteil eines sterbewilligen Menschen sowie die abschließende Klärung im Gespräch mit ihm. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass ihm vertrauensvoll geraten und unter Umständen auch Beistand geleistet werden kann. Hier hat sich die mitmenschliche Hilfe auf das Verständnis für den Einzelnen zu konzentrieren.

Was ein solches Handeln aus dem Geist christlicher Nächstenliebe im Einzelfall heißen kann, dafür hat uns der erwähnte Präses Schneider ein Beispiel gegeben: Er hat sich entschieden, seine krebskranke Frau in die Schweiz zu dem von ihr gewünschten assistierten Suizid zu begleiten. Nach seinen Grundsätzen habe er das eigentlich nicht verantworten können. Aber aus Liebe zu seiner Frau und in der Anerkennung ihrer Selbstbestimmung wollte er bis zum letzten Atemzug an ihrer Seite bleiben.

Dass gerade auch im Geist christlicher Nächstenliebe in Ausnahmesituationen so gehandelt werden kann, hat Dietrich Bonhoeffer gründlich bedacht. Eine so schwerwiegende Entscheidung zu treffen sei für ihn als Christ nur möglich, wenn sie als ein freies Wagnis ohne Rechtfertigung durch ein Gesetz, aber auch ohne Selbstrechtfertigung verstanden werde. Der Handelnde muss dann in Kauf nehmen, dass er sich schuldig mache: „Vor den anderen Menschen rechtfertigt den Mann der freien Verantwortung die Not; vor sich selbst spricht ihn sein Gewissen frei, aber vor Gott hofft er allein auf Gnade“ – und Liebe.

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