Über die Freiheit Warum „Gesetz und Evangelium“ gut zu unterscheiden sind

Was macht wirklich frei? Mit seiner reformatorischen Hauptschrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ hat Martin Luther vor 500 Jahren auf eine elementare Unterscheidungskunst aufmerksam gemacht.

Alle Tiere sind gleich. „Aber manche sind gleicher!“, hatte jemand hinzugefügt (G. Orwell: Farm der Tiere). – So mancher emanzipatorischen Freiheitsbewegung wird alsbald vorgeworfen, zurecht, dass sie plötzlich „moralisierend“ daherkommt, dass sie mit Zwang und mit Gesetzlichkeit vorgeht. Hatte man sich eben noch „Liberté“ auf die Fahnen geschrieben, wird jetzt der Ruf nach Gesetzen laut. Statt an feierlichen Protestplakaten wird an Paragraphen gefeilt.

Doch Freiheit und Gesetz, verträgt sich das? Ist das Gesetz doch etwas, das die Leute einengt…

Freiheit contra Gesetz?

Wir kennen das vom Staat. Verbriefte Rechte schaffen Sicherheit. Das Gesetz bietet Schutz. Aber Gesetze hindern auch, schränken ein. Das Gesetz kann für mich etwas Positives wie etwas Negatives sein. Es gilt also beides: Das Gesetz schützt. Das Gesetz begrenzt. Und so kommt es immer auch auf den „Geist des Gesetzes“ an.

Weisung

Das Gesetz ist etwas Positives! Im jüdischen Glauben und in der christlich-jüdischen Tradition hat das Wort der „Weisung“ ganz klar einen guten Klang. Gerade jüdische Gelehrte betonen die Wichtigkeit der „Richtschnur“. Die gute Weisung der fünf Bücher Mose, der Tora, der Zehn Gebote, begleitet ein Leben lang. Sie gibt Rat, korrigiert, weist nach vorn. Das Gesetz soll zeigen, was gut und richtig ist. Es kann das zeigen, und tut es. Indem sie den weiten Rahmen absteckt, innerhalb dessen Leben gelingen kann, ist die Weisung geradezu der Grund geglückter Existenz. Und wird entsprechend hoch geschätzt.

„Anything goes“ beim Apostel Paulus?

Freilich begegnen innertestamentarisch im hebräischen Tanach auch gebrochene Sichtweisen auf das Gesetz, wenn etwa die Propheten kritisch nachhaken (1. Sam 15,22). Und Abraham als der Stammvater Israels kennt das Gesetz des Mose gar nicht, er lebt ja, nach rabbinischer Zählung, rund 430 Jahre vorher.

Paulinische Perspektiven

Der jüdische Gesetzesausleger Paulus von Tarsus, der nach eigener Auskunft lange Zeit in intensivster Form „nach dem Gesetz“ lebte (Phil 3,5f; vgl. Apg 22,3), hebt die positiven Seiten des Gesetzes besonders stark hervor. Das Gesetz ist gut und gerecht, schreibt er im Römerbrief (Kap. 7,12). Wichtig ist ihm die Frage, wie es zu einer wirklichen Erfüllung des Gesetzes kommt. Mit einer rein äußerlichen Befolgung, wo das Herz nicht recht dabei ist, gibt er sich nicht zufrieden. Nicht der Buchstabe des Gesetzes soll erfüllt werden, sondern dessen „Geist“! (2. Kor 3,4ff; Röm 7,6).

So nimmt er prophetische Traditionen auf, (die das Geistliche betonen) und nimmt sie für seine Zeit in Anspruch, indem er sagt, dass die Lehren des Jesus von Nazareth (Mk 2,23ff, Mt 12,1ff) in ihrer Aufnahme und auch Verschärfung des Gesetzes genau denjenigen Geist zur Geltung bringen, der im Gesetz und den Propheten gesprochen hat (Röm 3,21): Die Erfüllung des Gesetzes besteht ganz „jesuanisch“ und ganz prophetisch in der Liebe. Im Geist der Liebe ist die Forderung des Buchstabens erfüllt (Röm 13,8-10, Mt 22,40).

Diesen Sachverhalt bringt Martin Luther in Von der Freiheit eines Christenmenschen in die berühmte Doppelthese: „Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemand untertan. Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan.“ Wofür er sich ausdrücklich auf Paulus bezieht.

“Alles ist mir erlaubt“?

Luther versammelt und verarbeitet Motive der Mystik genauso wie augustinische Traditionen oder johanneische. Wenn er beschreibt, wie der Geist des Menschen mit dem jesuanischen Geist in Gemeinschaft und so überein kommt, dürfte er nahe bei dem sein, was Paulus sagt: das Gesetz sei „geistlich“ aufzufassen (Röm 7,14). Ein Christ will ja nicht aus Zwang, sondern aus innerer Überzeugung, im richtigen Geist das Gute, Richtige treffen und erfüllen. Wie Paulus und wie Augustinus in seiner Schrift De spiritu et littera hatte sich auch Luther intensiv mit der Unterscheidung von Geist und Buchstabe beschäftigt. Der Geist macht frei. Zur Freiheit seid ihr berufen! (Gal 5,1.13).

Paulus rezitiert dann für manchen sogar ganz ungeheuerliche Sätze, wie: „Alles ist erlaubt“ (1. Kor 6,12). „Anything goes“ bei Paulus? Auch von Augustin kennt man den Ausspruch: „Liebe einfach, und dann tu, was du willst“, was aber in dieser Kürze noch manche Frage offenlässt. Klar ist jedenfalls, dass in diesem Geist eine ungeheure Freiheit und Zuversicht herrschen.

Unterscheidung von Gesetz und Evangelium

Kein zweiter Theologe nach Paulus hat das Thema der Freiheit so eindringlich ins Zentrum gerückt wie Martin Luther (vgl. Th. Reinhuber, evangelische aspekte 2/2018). Sein Freiheitstraktat, im November 1520 – vor 500 Jahren – auf Deutsch und einer etwas längeren lateinischen Fassung erschienen, rührt sichtlich heute wie damals an einen Nerv. Von der Freiheit eines Christenmenschen ist das meistgedruckte Buch des 16. Jahrhunderts!

Luther fragt, woher die Freiheit wirklich kommt. Worin sie besteht. Und wie sie erhalten bleibt. Schon ein halbes Jahr zuvor hieß es in Von den Guten Werken: „Fragst du aber, wo Glaube und Zuversicht gefunden werden können, dann ist das freilich das nötigste, was man wissen muss.“ Die Antwort lautet: Der Geist der Freiheit und der Zuversicht kommt aus dem Wort. Glauben muss man sich nicht selbst abringen, oder sich selbst aus dem Hirn saugen, sondern bezieht, nährt und empfängt ihn aus dem freimachenden Wort des Evangeliums.

„Evangelium“ bezeichnet im Unterschied zum Gesetz das, was wirklich frei macht, was Freiheit schenkt, zur „geistlichen“ Erfüllung instandsetzt und ermächtigt: Evangelium ereignet sich in einem „geistlichen Geschehen“ als Befreiung. Gesetz fordert, Evangelium schenkt. Darum Luther später: „Wer das Evangelium recht vom Gesetz zu unterscheiden weiß, der danke Gott und darf wissen, dass er ein Theologe ist“ (s. WA 40/I,207,17f). Ja, er kann rückblickend diese Unterscheidung sogar das Grundlegende seines reformatorischen Durchbruchs nennen: „als ich diese Unterscheidung fand […], da riss ich herdurch“ (bei WA TR 5,210,15ff).

Befreit zur Zuversicht

Durch das Evangelium wird der Mensch frei vom Gesetz. Ein freier Herr aller Dinge. Der Christ ist wirklich überaus frei (im lateinischen Text steht das im Superlativ „liberrimus“) – und wird jetzt, ohne Gesetz, überaus geschäftig (lat: „officiosissimus“; WA 7,49,22.24). Denn mit dem Wort des Evangeliums hat er den Geist empfangen, der ihn von innen heraus zum Guten drängt. Er ist zum guten Baum geworden, der von sich aus gute Früchte bringt.

Darum ist Luther das „Wort“ so wichtig, aus dem der Geist der Zuversicht zu solcher Freiheit kommt. (Zur anhaltenden „Karriere“ und Stellenwert des Begriffs der Zuversicht/fiducia vergleiche man des Weiteren die Titel so verschiedener Textsammlungen wie Glaubenszuversicht von H. Beintker, Texte der Zuversicht von L. Zenetti, Zuversicht aus dem Glauben von Kardinal Lehmann, Seid ohne Furcht! Worte der Zuversicht von Papst Johannes Paul II.) Das Kirchenlied sagt es dann sF „Denn welcher seine Zuversicht auf Gott setzt, den verlässt er nicht.“ (G. Neumark, EG 369)

Nicht alles dient zum Guten

Diese befreite Zuversicht ist also beides: Aufrichtung und Erfüllung des Gesetzes. Paulus formuliert beide Sätze, bei allen unterschiedlichen Akzentuierungen en detail, ganz analog zur Bergpredigt (siehe Mt 5,17; 7,12, vgl. Lk 16,16f; Mt 23,23), den vom „Ende des Gesetzes“ – denn was erfüllt ist, ist ja in bestimmter Weise abgehakt –, und: „Wir richten das Gesetz auf“ (Röm 3,31; 10,4).

Die lebenslang bleibende Bedeutung der „Weisung“, wie wir sie oben kennen-  und schätzen gelernt haben, bleibt daher voll und ganz erhalten. Immer wieder wird es nötig sein, dass ich mich von Abwegen zurückrufen lasse, Irrtümer erkenne und Maß nehme am Richtigen (nach Luther der usus elenchticus / usus theologicus: der theologische Gebrauch des Gesetzes). Und da es Leute gibt, denen alles egal ist, wird es immer nötig sein, dem willkürlichen Übeltäter, dem Bösen Einhalt zu gebieten (usus politicus, der „politische Gebrauch des Gesetzes“; zum Schutz des Schutzbedürftigen).

Zur Freiheit befreit

Das Evangelium befreit. Das Gesetz ist und bleibt strikte Forderung. Das Gesetz ist so auch etwas Negatives! Es hält mir den Spiegel vor, erwischt mich, wenn ich nicht im richtigen Geist gehandelt habe. Obendrein scheint es mit seinem universalen Anspruch geradezu omnipräsent zu sein (Röm 2,14). Lex iam adest, sagt dazu Luther: Das Gesetz ist immer schon da. Die christliche Freiheit ist also eine andere, als die des „anything goes“ des 20. Jahrhunderts, die auch viel Unerfreuliches hervorgebracht hat. Denn: Alles ist mir erlaubt, aber nicht alles dient zum Guten…! (1. Kor 10,23). Wir sehen an den Schlusskapiteln der meisten neutestamentlichen Briefe (den sog. „Paränesen“), dass es für solche Erinnerungen auch unter Christen noch genug Anlass gibt.

Von der Freiheit eines Christenmenschen

Luthers Freiheitsschrift, die eigentlich noch gar nicht zu den besten, klarsten, tiefsten seiner theologischen Werke gehört, hat vielseitig gewirkt. Innerhalb von fünf Jahren erschien sie auf Deutsch in zwanzig Auflagen, dazu acht auf Latein; sie gilt als eine der vier reformatorischen Hauptschriften von 1520. Nach Luther ist sie „ein klein Büchle, so das Papier wird angesehen“, aber enthält doch „die ganze Summe eines Christlichen Lebens, so der Sinn verstanden wird“. Sie zeigt ihn noch auf dem Weg hin zum durchgereiften „Reformator“. Gewidmet hat er sie dem damaligen Papst Leo.

Der Traktat ist eher eine Grundlagenschrift der christlichen Ethik und praktischen Lebensführung als der Dogmatik (Luther nennt sie präzise „Summe des christlichen Lebens“, nicht „Summe der christlichen Lehre“). Auch ihre Themen Freiheit, Gesetz, Liebe, Anthropologie deuten klar in dieses Feld. Bei allem durchdachten Aufbau ist sie aber mehr ein im Gedränge rasch hingeworfener Essay (Flugschrift), der Dinge thetisch antippt, als eine systematisch ausgeführte, in Ruhe ausbalancierte Entfaltung. Lehrmäßig klarer hat er dann in späteren Texten geredet. So ließ sich die hier vorgenommene Unterscheidung nach innerem und äußerem Menschen nicht in jeder Hinsicht systematisieren. Und „Gesetz und Evangelium“ meint nicht eine kurzschlüssig, schlichte Aufteilung auf Alter Bund / Neues Testament…

Viele sehen den Freiheitstraktat als „eine geistesgeschichtliche Grenze zwischen Mittelalter und Neuzeit, weil in ihr dem Menschen eine individuelle Freiheit zugesprochen“ ist (F. Vogt: Luther für Eilige, Leipzig ³2017). Die historisch bahnbrechende und teilweise epochemachende Wirkung ist heute wohl am besten dann nachzuempfinden, wenn die konkreten Umstände vor Augen sind, aus denen die Schrift herausführte oder herausführen wollte. Vieles, was aus ihrem Inhalt heute als selbstverständlich anerkannt ist, war es damals eben nicht. Insgesamt ist sie eine geschlossene, kompakte Darstellung von Luthers Kurzformel „Glaube und Liebe“, in der sich einige seiner schönsten, eingängigen Formulierungen finden, im unnachahmlichen Luther-Sound.

„Aus all dem folgt der Beschluss, dass ein Christenmensch nicht in sich selbst lebt, sondern in Christus und seinem Nächsten – in Christus durch den Glauben, im Nächsten durch die Liebe. Durch den Glauben fährt er über sich in Gott, aus Gott fährt er wieder unter sich durch die Liebe und bleibt doch immer in Gott und göttlicher Liebe“.

Das Thema der Freiheit hatte damals auch darin individuelle Brisanz, dass Luther zu diesem Zeitpunkt jederzeit damit rechnen muss, gefangengesetzt zu werden (was kurz darauf ja auch geschah, jedenfalls in Form einer Schutzhaft auf der Wartburg). So dass sich manche Zeile noch einmal ganz anders liest – wenn er schreibt, dass es nichts gäbe, das die christliche Seele in ihrem Inneren gefangen setzen kann. Das ist die große Zusage des „Evangeliums“. Der Freispruch, die innere Freiheit zur Zuversicht kann dem Christenmenschen auch durch widrige äußere Umstände nicht genommen werden.

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