Wohnungsnot und Obdachlosigkeit als soziale Herausforderung

Wohnungslosigkeit kann jeden treffen. Aber die Risiken, wohnungslos zu werden, sind in Deutschland keineswegs gleich verteilt. Wie kommt es zur Wohnungslosigkeit, und wie kann dauerhafter Wohnraum geschaffen werden?

Gefährdeter als andere, einen Wohnungsverlust zu erleben, sind arme Menschen, Menschen mit chronischen, insbesondere mit unbehandelten psychischen Erkrankungen und/oder Menschen, denen in einer existenzbedrohenden Wohnkrise die materielle, emotionale und praktische Unterstützung fehlt, die keine Familie, Freundeskreis oder stabilisierende Netzwerke haben. Wohnungslosigkeit tritt immer erst ein, wenn sich jede Hoffnung auf einen besseren Ausgang zerschlagen hat, und nur dann, wenn die Selbsthilfekräfte eines Menschen restlos erschöpft sind. Von den 1,7 Millionen Haushalten, die 2022 mit Miet- oder Hypothekenzahlen in Verzug waren (Destatis 2024), hat nur ein Bruchteil Wohnung oder Haus tatsächlich verloren.

Ein großer Teil der wohnungslosen Menschen hatte noch nie eine Wohnung in Deutschland. Die Erfahrung von Flucht und Vertreibung teilen sie nur mit einem kleinen Teil der Bevölkerung – nämlich mit anderen Geflüchteten aus den Krisengebieten dieser Erde. Ihre Wohnungslosigkeit beginnt in den Unterkünften für Asylbewerberinnen und -bewerber, und sie bleiben wohnungslos, wenn sie nach positivem Abschluss ihres Asylverfahrens keine Wohnung finden.

Wohnraummangel und seine Folgen

Was natürlich stimmt: Der Mangel an verfügbarem Wohnraum setzt nicht nur diese Haushalte unter Druck. In Deutschland fehlen aktuell geschätzt 550.000 Wohnungen, das hat das Pestel-Institut im Auftrag des Verbändebündnis „Soziales Wohnen“ (2022) errechnet. Da auch Wohnraum verlorengeht und die Bevölkerung wächst, beziffert das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Neubaubedarf bis 2030 auf 270.000 Wohnungen jährlich (BBSR 2025). Gebaut wird aber weniger und noch nie war Bauen und Erbautes so teuer wie heute. In einigen Regionen sind selbst Sozialwohnungen, wenn sie neu errichtet werden, nicht mehr für alle Haushalte erschwinglich. Um die Folgen zu beschreiben, braucht es keine Wissenschaft. Junge Menschen bleiben länger im Elternhaus und studieren in der Nähe des Heimatortes, Erwerbstätige nehmen lange Pendelstrecken in Kauf, um den Arbeitsplatz zu erreichen, und gewaltbetroffene Frauen halten bei ihren Partnern aus. Haushalte schränken sich beim Wohnen ein: Sie verzichten auf Wohnfläche, stellen Pläne zurück, Eigentum zu erwerben, oder sie nehmen gefährlich hohe Mietbelastungen in Kauf.

Wohnungsbesitzer*innen dagegen müssen sich in diesem Wohnungsmarkt keine Sorgen machen, geeignete Mieter*innen zu finden, denn die Bewerberschlangen sind lang. Es ist nicht nötig, sich auf Verhandlungen mit säumigen Mieterhaushalten einzulassen, denn jede Neuvermietung bietet auch die Möglichkeit einer Mieterhöhung. Und in der Konkurrenz mit jungen Studierenden, mit Erwerbstätigen oder solventen Rentnerhaushalten sind wohnungslose Menschen chancenlos. Das führt auch dazu, dass sie viel zu lange wohnungslos bleiben und soziale und materielle Probleme sich im schlimmsten Fall verschärfen.

Politische Interventionen gegen Wohnungslosigkeit

Dass sich die Bundesregierung unter diesen Umständen vornimmt, Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu beenden, wirkt einerseits, als verkenne sie den Ernst der Lage. Andererseits aber markiert der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP Wohnen 2024) einen lang überfälligen Paradigmenwechsel: Wohnungslosigkeit wird nicht länger als individuelles Schicksal aufgefasst, das durch Barmherzigkeit und Fürsorge allenfalls gemildert werden kann. Menschenrechte gewinnen an Bedeutung für ein neues Verständnis, das Wohnungslosigkeit nun als veränderbare und der sozialpolitischen Intervention zugängliche Lebenslage begreift, die entschlossenes Handeln erfordert. Wohnungslosigkeit wird zum lösbaren Problem. Hinter das jahrhundertealte System der Armenfürsorge und der „Gefährdetenhilfe“, in dem – insbesondere bei suchterkrankten Menschen – bis heute die Frage von Verschulden über den Zugang zu Unterstützung (mit-)entscheidet, könnte das einen Schlusspunkt setzen.

Sozialpolitische Interventionen gegen Obdachlosigkeit mit zwei Schwerpunkten.

In der öffentlichen Wahrnehmung erfahren Menschen, die ohne Obdach und ohne Schutz auf der Straße leben, die größte Aufmerksamkeit. Es wäre aber ein Fehler, Hilfen auf diese Personengruppe zu konzentrieren. Straßensozialarbeit, Suppenküchen, Kältehilfen und Hitzeschutz machen die Lage auf der Straße erträglicher, aber sie verändern zu wenig am eigentlichen Problem. Sozialpolitische Interventionen gegen Wohnungslosigkeit sollten zwei Schwerpunkte setzen: Es muss verhindert werden, dass Wohnungslosigkeit entsteht, und diejenigen, die keine Wohnung haben, müssen schnellstmöglich in Wohnraum (re-)integriert werden.

Präventive Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit

Maßnahmen der Prävention („vor Wohnungslosigkeit“) zielen deshalb auf Wohnungserhalt und Wohnungssicherung. Ihre Zielgruppe sind Menschen, die von einem Wohnungsverlust bedroht sind. Sind Mietschulden der Grund dafür, haben öffentliche Träger sowohl nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) als auch nach dem Zweiten Buch (SGB II) den Auftrag, gefährdete Haushalte durch (darlehensweise) Übernahme der Schulden vor dem Wohnungsverlust zu schützen. Geht bei einem Amtsgericht eine Räumungsklage ein, müssen sie Kreise und kreisfreie Städte darüber informieren. Wohnungsverluste zu vermeiden, hat immer Priorität, denn es ist wesentlich einfacher und wirtschaftlich viel sinnvoller, Wohnraum zu erhalten als wohnungslose Haushalte öffentlich unterbringen und nach dem Wohnungsverlust erneut in Normalwohnraum reintegrieren zu müssen.

Die Aufgabe der Prävention übernehmen in den meisten kreisfreien Städte die sogenannten „Zentralen Fachstellen“ zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Bei ihnen sind wichtige Zuständigkeiten gebündelt. Aufsuchende Angebote und eine möglichst früh einsetzende Beratung, die sich unter Umständen auch an Vermieterinnen und Vermieter richtet und bei Bedarf auch praktische Hilfe leistet, haben gute Erfolgsaussichten. Im ländlichen Raum Hilfe zu erhalten, wenn Wohnungslosigkeit droht, ist dagegen schwieriger. Es ist eine der wichtigsten Herausforderungen für die Zukunft sicherzustellen, dass flächendeckend Präventionsstellen vorhanden sind.

Im ländlichen Raum Hilfe zu erhalten, ist schwieriger.

Misslingt die Wohnungssicherung oder wird jemand wohnungslos, der bis dahin keine eigene Wohnung hatte – wie das gar nicht so selten bei jungen Menschen der Fall ist, die mit der Volljährigkeit oder kurz danach eine Jugendhilfeeinrichtung verlassen müssen – dann sind Städte und Gemeinden verpflichtet, dem wohnungslosen Menschen vorübergehend eine behelfsmäßige und menschenwürdige Unterkunft zu überlassen. Nur: Vorübergehend ist Wohnungslosigkeit heute nur noch für die Wenigsten. Zwei Drittel der am 31.1.2025 wohnungslos untergebrachten Menschen lebten länger als ein Jahr in einer Notunterkunft, unter ihnen 94.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Destatis 2025). Und je länger die Unterbringung andauert, desto weniger menschenwürdig ist „behelfsmäßig“.

Dauerhafte Wohnräume schaffen

Auch deshalb kommt es auf die zügige Vermittlung in eigenen Wohnraum an. Soll Wohnungslosigkeit beendet werden, brauchen betroffene Menschen privilegierte Zugänge zu Wohnraum, denn ohne Unterstützung bleiben sie vom Wohnungsmarkt ausgeschlossen. Kommunale Grundstücke für den Neubau könnten auf der Grundlage städtebaulicher Verträge zur Verfügung gestellt und mit der Auflage versehen werden, einen Teil der Wohnungen an von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Haushalte zu vergeben. Bestehende oder neu erworbene Belegrechte im sozialen Wohnungsbau sollten zur gezielten Versorgung wohnungsloser Haushalte dienen. Nach wie vor gehören die beiden Kirchen zu den größten Immobilieneigentümern in Deutschland. Von nicht mehr genutzten Liegenschaften könnten sie Gebrauch machen, um Wohnraum für besonders benachteiligte Haushalte zu schaffen. Als wirksames Instrument selbst in verschlossenen Wohnungsmärkten hat sich die einzelfallbezogene Vermittlung von Wohnraum erwiesen – soziale Träger verantworten die gezielte Ansprache von Vermieterinnen und Vermietern, stellen Bewerberinnen und Bewerber vor und bieten an, sich bei möglicherweise später auftretenden Problemen moderierend einzuschalten.

Hilfen für Menschen, die aktuell kein Dach über dem Kopf haben, sind ein Gebot der Menschenwürde. Aber Notunterkünfte beseitigen die Wohnungsnotlage nicht, und sie können kein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Ob das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit erreicht werden kann, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden, entscheidet sich auf den Handlungsfeldern der Prävention und der dauerhaften Wohnungsversorgung.

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Statistisches Bundesamt (2025): Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen. Tabelle 22971-0004: Untergebrachte wohnungslose Personen: Deutschland, Stichtag, Nationalität, Geschlecht, Altersgruppen, Dauer der Unterbringung. Online verfügbar unter www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/22971/table/22971-0006

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