Zwischen Würde und Bürde – so lässt sich der Umgang mit dem kirchenbaulichen Erbe in vielen evangelischen Gemeinden beschreiben. Ein Blick auf das Wesentliche kann helfen, das bauliche Erbe nicht nur als (finanzielle) Belastung anzusehen, sondern vor allem als spirituelle Ressource – und Veränderung als Chance, sie neu zu entdecken.
Was ist das Proprium des gottesdienstlichen Raums? Ist die Rede von der Würde des Kirchenraums eine angemessene Zuschreibung oder verstellt sie den Blick auf das Eigentliche und erschwert notwendige Veränderungen? Nicht nur der 31. Evangelische Kirchbautag, der im September 2025 in Berlin stattfindet, ruft zur Diskussion auf.
Christliche Deutung von „Würde“
Wenn das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in seinem ersten Artikel die Würde des Menschen für unantastbar erklärt, dann setzt es einen Begriff von Würde voraus, dem diese Unantastbarkeit innewohnt. Denn eine Definition von Menschenwürde gibt das Grundgesetz nicht. Seine Würde kann der Mensch aber schwerlich selbst definieren, auch die Interpreten des Grundgesetzes können ihre Mühe kaum verbergen, die auf ihren Schultern liegt, wenn sie eine religiös neutrale, nicht unmittelbar auf den christlichen Gott verweisende Definition der Menschenwürde konstruieren wollen.
Nach christlicher Auffassung liegt die Würde des Menschen darin, dass er Gottes Geschöpf und Ebenbild ist. Seine Würde ist Reflex der Würde Gottes, wie des Menschen „Heiligkeit“ mit der Heilszusage Gottes korrespondiert. Die Heiligen, wie die Evangelien und Paulusbriefe (und mit ihnen das Glaubensbekenntnis und das Augsburger Bekenntnis) diejenigen Menschen nennen, die auf das Reich Gottes setzen, sind – wiewohl Sünderinnen und Sünder – geheiligt in Gott.
Menschenwürde ist Geschenk Gottes und Attribut der Gottesebenbildlichkeit in einem. Das Christentum labelt den Begriff der Würde. Zugleich bindet es ihn an eine personale Beziehung, die Beziehung Gott-Mensch und die Beziehung der Menschen untereinander, die von der Achtung der Würde jedes Einzelnen geprägt sein soll – wiederum als Folge und Reflex der Achtung der Würde Gottes (erstes Gebot) durch seine Ebenbilder. Eine Würde von – naturgemäß seelenlosen – Sachen kann es daher nicht geben, jedenfalls keine Würde im aufgezeigten Sinn. Dies ist wichtig, um den Charakter des Gotteshauses zu bestimmen. Ist es eine Stätte mit eigener Würde, einer vorfindlichen Dignität?
Kirchengebäude als Stätten der Würde?
Die katholische Auffassung wird zur Bejahung der Frage neigen, zumal sie im Kirchengebäude eine heilige Sache sieht. Es ist heilig als Gefäß der göttlichen Gaben. Der Tabernakel macht es zur heiligen Sache, die Weihe von Grundstein, Altar und Kirche als Gesamtsache antworten darauf. Das Gebäude ist die Membran, die den Gläubigen einer Pfarrei zur Feier der Eucharistie als wesentlichem Vollzug des katholischen Glaubens offen steht. Denn „Eucharistie ist die Grundform der Kirche“ (Joseph Ratzinger in der Festschrift Stimpfle 1991).
Die evangelische Antwort zu suchen, ist wichtig, um einen Kompass für den Transformationsprozess der evangelischen Kirche zu finden, der ganz wesentlich, wenn auch aus diversen Gründen, in einer Reduktion des Gebäudebestandes bestehen wird. In der Vergangenheit wurde dem evangelischen Kirchengebäude eine fast fraglose Würde zugesprochen, was nicht daran hinderte, im Zuge der Kirchenunionen nach 1817 überflüssig gewordene Kirchengebäude aufzugeben (Baden, Pfalz). Die Kirchenbauprogrammatik und -literatur des 19. und 20. Jahrhunderts bietet zahlreiche Beispiele für die Zuschreibung einer „Würde der Kirche“ (Thesen des Kirchentags von Barmen 1860, Eisenacher Regulativ 1861, O. Stahl im Pfälz. Kirchenlexikon 1962), was von normativen Festlegungen des evangelischen Kirchenrechts unterfangen wird oder wurde (Kirchenverfassung Pfalz 1920, Grundordnung Baden in der Fassung von 2006), von kirchlichen Lebensordnungen ganz zu schweigen, die auf eine „würdige Gestaltung“ des Gottesdienstraums Wert legen (Lippe).
Die Vorstellung, dass einem gebauten Raum eine Würde eignet, mit der das Ausstattungsprofil („würdige Gestaltung“) korrespondiert, bezieht sich nicht allein auf kirchliche Gebäude. Man assoziiert sie mit dem Parlamentsgebäude (Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) oder dem Friedhofsgelände (Bestattungsgesetz Baden-Württemberg; Friedhofssatzung Landau in der Pfalz). Nicht von ungefähr umweht den Begriff der Würde des Ortes eine gewisse Strenge; er fordert Respekt ein. Die besondere Zweckbestimmung für die Gesellschaft wird die Würde dieser offenen oder umbauten Räume begründen. Im Falle der Friedhöfe korreliert die Würde-Zueignung mit dem Postulat der allgemeinen Menschenwürde, hier in der Ausprägung postmortaler Würde, die wiederum nicht ganz ohne den Verweis auf das christlich-jüdische Menschenbild auskommen wird.
Würde und Relationship
Wenn aber der christliche Würdebegriff an eine Korrelation gebunden ist, vor allem an die basale Mensch-Gott-Beziehung, dann „klebt“ er nicht am Gebäude. Er umfängt das Gebäude nur insoweit, als es Begegnungsstätte mit Gott und Versammlungsstätte der christlichen Gemeinde ist, was in eine Tautologie mündet, sichert doch Gott selbst seine Anwesenheit zu, wo zwei oder drei in seinem Namen versammelt sind. Der Gebrauch des Gebäudes als Versammlungsstätte „unter seinem Wort“ ist konstitutiv für die Vorstellung, dass dem umbauten Raum, auch dem evangelischen, eine Würde oder Heiligkeit zukomme, und zwar als Reflex auf die Heiligkeit, die von Gott selbst den zum Gottesdienst Versammelten zugesprochen wird. Es handelt sich um einen Zirkelschluss. Eine immanente, durch die Indienststellung ein für alle Mal gegebene Würde eignet dem „Gotteshaus“, in dem Gott nicht wohnt, sondern sich zeigt (wie auch an anderen Orten), allerdings nicht. Jedes evangelische Kirchengebäude kann durch kontradiktorischen Akt, nämlich Außerdienststellung (Entwidmung) seinen Charakter verlieren. Ob es damit jegliches bauliche Zeugnis verliert, steht auf einem anderen Blatt, das hier nicht aufgelesen und gedeutet werden kann.
Mittel zum Zweck
Eines scheint aber klar zu sein: Evangelische Gottesdienststätten sind Mittel zum Zweck der Verkündigung des Glaubens und zur Beheimatung von Gemeinden, sei es solcher von Dauer, sei es solcher auf Zeit („wanderndes Gottesvolk“, „pilgerndes Gottesvolk“). Dies mag die Verantwortung derjenigen, die über den Fortbestand evangelischer Versammlungsstätten (oder ihre Transformation zu multifunktionalen Räumen) zu entscheiden haben, nicht gering ausfallen lassen. Aber um Sein- oder Nichts-Sein einer Religionsgemeinschaft geht es nicht, schon gar nicht nach dem Selbstverständnis der Evangelischen. Besteht die Zukunft des Kirchbaus in Wanderbauten für das wandernde Gottesvolk (Karin Berkemann im Deutschen Pfarrblatt 4/2025), so dass sie ihren Einsatzort nach Bedarf wechseln? Die Diversität der religiösen Räume könnte jedenfalls zunehmen, wenn es der Zweckerreichung dient.
So gesehen eignet der Würde des religiösen Raums nichts Statisches. Besteht die Würde ihrer Versammlungsstätten in ihrem Potential, Gotteserfahrung zu ermöglichen, dann ist die Würde dieser Stätten nicht an die kulturgeschichtliche Konnotation des Würdebegriffs und schon gar nicht an die Assoziation einer gewissen Strenge, sondern an die zeichenhafte Bedeutung des gebauten und ausgestatteten religiösen Raums gebunden. Dieser Raum ist weder Selbstzweck noch heilig, er verweist auf Gottes Präsenz in Geist, Wort und Sakrament. Er gibt Raum – der persönlichen Andacht, dem Gottesdienst, dem Suchen, der Stille, dem Gleichnis in Gestalt der Kirchenkunst.
Der Raum predigt. Damit ist er ein dynamischer Raum. Er kommuniziert mit denjenigen, die ihn aufsuchen. Wiewohl als liturgischer Ort eine Stätte der Gemeinschaft, ist er zugleich ein Ort stiller Zwiesprache – oder lauter Klage. Die Versammlungsstätte ist auch Stätte der (inneren) Sammlung. Das prägt ein qualitatives, kein quantitatives Merkmal des Kirchenbaus aus. Nicht die Anzahl der Gebäude in einer Landeskirche ist entscheidend, sondern ihre Aussage, ihre Dienlichkeit für den Verkündigungsauftrag und das Christsein heute, wobei zur Dienlichkeit auch Erreichbarkeit und Nutzbarkeit zählen. Zur Würde mag dem Gebäude gereichen, wenn es Denjenigen Würde zurückgibt, denen es an gesellschaftlicher Würdigkeit mangelt (Vesperkirche). Würde und Wert(-schätzung) bilden ein gedankliches Paar.
Die Würde des Kirchenraums ist spirituell
Diese Skizze sei nicht missverstanden, weder als Plädoyer zugunsten rein pragmatischer Reduktion des Baubestands noch als Einwurf zugunsten religiös reduzierter Ausdrucksformen im Bestand. Nicht kryptische Semiotik ist das „Allheilmittel“ religiöser Raumaussage, sondern eine durchaus differenzierte Ausdruckssprache, die zum Suchen und Schauen einlädt. Die Bildsprache der Bibel, die nicht nur in Bildern (Gleichnissen) redet, sondern auch Bilder (im Kopf) erzeugt, bedarf der Hermeneutik im gebauten Raum. Die Kunst, den Strahlen Gottes und den Melodien der Bibel einen Resonanzkörper zu bieten, ohne sie einzukapseln, gehört zu den Uraufgaben jedes Kirchenbaus, der seinem Auftrag würdig ist, ohne eigene Würde in Anspruch zu nehmen, die ihm kirchlich oder gesellschaftlich zugeschrieben wird. Die wahre Würde christlicher Versammlungsstätte ist spirituell. Ihre Morphologie ist vergänglich. Ihr Auftrag ist es nicht.
Dieser Beitrag erscheint exklusiv in der Online-Ausgabe und ist im gedruckten Heft nicht enthalten.
