„Das walte Gott“ Luthers Morgen- und Abendsegen

Luther hatte seinen Morgen- und Abendsegen aus der Erfahrung heraus formuliert, dass er bei seinen Besuchen in Gemeinden erlebte, wie wenig die Menschen den christlichen Glauben mit ihrem Alltagsleben verbinden. Bis heute werden Luthers Gebetstexte auf der EKD Homepage als exemplarische Gebete empfohlen. Aber tun wir das noch – den Morgensegen beten?

„Das walte Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist! Amen. (…) ich befehle mich, meinen Leib und Seele und alles in deine Hände. Dein heiliger Engel sei mit mir, dass der böse Feind keine Macht an mir finde.“ Die Worte des Morgensegens hat Martin Luther grundsätzlich für den Beginn des Tages empfohlen. „Als dann mit Freuden an dein Werk gegangen und etwa ein Lied gesungen oder was dir deine Andacht eingibt.“ Und am Abend vor dem Schlafengehen sollen Christenmenschen ihren Tag mit dem Abendsegen beschließen: „…ich befehle mich, meinen Leib und Seele und alles in deine Hände. Dein heiliger Engel sei mit mir, dass der böse Feind keine Macht an mir finde. Alsdann flugs und fröhlich geschlafen“ (www.ekd.de/glauben/gebete/luthersabendsegen.html).

Gott ist ein „Kümmerer“

Es gibt keine Statistik darüber, wie bekannt und verbreitet Luthers Morgen- und Abendsegen noch sind, und auch die neuen Kirchenmitgliedschaftsuntersuchungen haben sich nicht damit befasst. Zu vermuten ist, dass die Häufigkeit, mit der diese Worte gebetet werden, eher abnimmt. Über die Gründe lässt sich nur spekulieren. Ist eine Tradition fester Tagesgebete nicht mehr zeitgemäß? Oder ist Luthers Sprache für heutige Menschen schlicht unverständlich geworden? Wer will, dass seine Gebetstexte nachvollzogen werden können, muss versuchen zu übersetzen und zu verstehen. „Das walte Gott….“ – was soll das heißen?

Gott ist ein „Walter“: ein Ver-Walter und ein An-Walt. Heute würden wir vielleicht aus dem Sprachschatz der Organisationsentwicklung hinzufügen können: Gott ist ein „Kümmerer“. Die Verwalterin, die Anwältin, der Kümmerer – das sind drei durchaus unterschiedliche Rollen. Aber für alle drei geht es um Zuständigkeit. Die Verwalterin ist zuständig für die funktionale Zu-Ordnung von Bereichen und die An-Ordnung von Aufgaben. Die Anwältin ist zuständig für eine stellvertretende Fürsprache zugunsten eines Schutzbefohlenen. Der „Kümmerer“ ist zuständig für die persönliche Fürsorge und die Beziehungen zwischen den divergenten Abteilungen und Personen in einer Organisation.

Verantwortung für Tagwerk und Nachtruhe

Wie passen solche Vorstellungen zu heutigen spirituellen Bedürfnissen beziehungsweise zu christlicher Glaubenspraxis? Wenn wir der Bedeutungsspur aus dem Morgen- und Abendsegen folgen, lässt sich daraus eine kritische Gelassenheit als Grundlage für menschliches Selbstverständnis gewinnen. Den Lebensbereichen Tag und Nacht mit ihren Äußerungen Wachen und Schlafen entspricht einer Ordnung der Zuständigkeiten: Gott kann als Hüter der Nacht vorgestellt und angesprochen werden. Das Tagwerk ist Sache des Menschen.

Der Nachtschlaf und die Ruhe der Nacht sind Anlass zu danken für behütete Lebenszeit ohne eigenes Zutun. Das Tagwerk ist der Verantwortungsbereich der Menschen, das jeder Mensch im Namen Gottes erfüllen soll. Für sein Tagwerk überträgt Gott den Menschen die Verantwortung für den Nächsten – als Verwalter einer gerechten Ordnung, als Anwalt der Schwachen und Schutzsuchenden, als Kümmerer für die Bedürftigen.

Christliche Spiritualität zwischen institution, advocacy und care

Solange Tag und Nacht nicht aufhören (Gen 8) soll ein Mensch gut schlafen können und morgens fröhlich an sein Tagwerk gehen. So kommt ihm Kraft zu für die Liebe. „Das walte Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist.“ Der dreieinige Gott ist der „Walter“. Die Dreifaltigkeit kann den Glauben stärken, dass institution, advocacy & care ein Grund moderner christlicher Spiritualität sind. Die Kirchen haben Verantwortung, in ihrem Tagwerk etwas davon abzubilden.

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