Horst Dreier: Staat ohne Gott Religion in der säkularen Moderne

Verlag C.H.Beck, 2. durchges. Aufl. 2018, 214 S., 26,95 EUR, e-Book 21,99 EUR

Seit den 1960er Jahren wollen in Westeuropa und Nordamerika immer weniger Menschen Mitglied einer der traditionellen Großkirchen sein. Der Religionswissenschaftler Harvey Cox hat diesen Trend in seinem vielgelesenen Buch Stadt ohne Gott verarbeitet. Nun hat der Rechtsphilosoph Horst Dreier Staat ohne Gott vorgelegt. Keine Beschreibung der gesellschaftlichen Wirklichkeit in der Bundesrepublik, keine antichristliche Streitschrift, geht es doch auch ihm nur darum, die „Säkularisation“ samt Folgen zu beschreiben. Cox erörtert theologisch, ob die Religion angesichts der kulturellen Dominanz der Naturwissenschaften an Bedeutung verliere, und präsentiert eine doppelte Analyse: Hinfort sind es „nicht mehr metaphysische Systeme“, die der „ganze(n) Gesellschaften zur Integration verhelfen“. Ein christlich fundierter Glaube zum Wohle einer weithin urbanen Welt kann aber durchaus lebendig bleiben.

Für Dreier, auf Staatsrecht spezialisiert, stellt sich die Frage im Blick auf den Status der Religion vor dem Hintergrund des Gebotes der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates. Dieses gehört zum Kern der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Auch er hält kein Plädoyer für eine Gesellschaft oder ein Individuum ohne Gott. Dem freiheitlichen, die unterschiedlichen Auffassungen seiner Bürger*innen achtenden Rechtsstaat ist es allerdings strikt verwehrt, sich glaubens- oder weltanschauungsmäßig festzulegen. Metaphysik kann keine Ressource sein, auf die dieser Staat zu seiner Selbstbegründung zurückgreift. Die Pointe dieses Verzichts ist jedoch eine religionsfreundliche, also die Freiheit religiöser und weltanschaulicher Betätigung der Individuen bzw. Gemeinschaften garantierende. Der freiheitliche Verfassungsstaat selbst ruht allein auf rationaler Grundlage. Dreier umschreibt diese unter Rückgriff auf Immanuel Kant, Thomas Hobbes u.a. als „Vernunftnaturrecht“, das aus der Sozialphilosophie der Aufklärung hervorgegangen ist. Im Fokus dieses Vernunftnaturrechts steht das „Ziel einer friedensstiftenden und freiheitsgarantierenden Domestizierung und Rationalisierung politischer Herrschaftsgewalt.“

Dreier behandelt – selbst für juristische Laien gut verständlich – auch aktuelle Streitfragen: vom Streit ums Kreuz in Gerichtssälen bis hin zum „Präambel-Gott“ im Grundgesetz. Und diskutiert das „faustische“ Problem, was einen Staat im Innersten zusammenhält, dessen vorrechtlichen Voraussetzungen. In einer pluralen modernen Gesellschaft eben nicht „das einigende Band einer allen gemeinsamen Religion“. Angeführt werden – mit Verweis auf Habermas, Dahrendorf und Rawls – z.B. Toleranz, Höflichkeit, Wir-Gefühl oder die „moralische Substanz des einzelnen“. Zweifellos könne sich diese auch aus christlichen Quellen speisen. Allein damit, dass jeder auf seine Freiheitsrechte pocht und die staatlichen Institutionen funktionieren, ist jedenfalls kein Staat zu machen.

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