Klimaschutz ist nicht nur Aufgabe staatlicher Gesetzgebung, sondern auch Gegenstand des kirchlichen Auftrages. Evangelische Kirche und Diakonie haben einen Fahrplan entwickelt, um möglichst bald klimaneutral zu werden.
Die vergangenen Sommer haben den globalen Klimawandel in seinen Folgen für Deutschland sichtbar gemacht. Diese Entwicklungen werden sich künftig tendenziell verstärken. Die Jahresdurchschnittstemperaturen werden kontinuierlich ansteigen, Hitzewellen im Sommer länger anhalten und damit eine verbundene Trockenheit häufiger auftreten. Zusätzlich drohen häufigere Starkregenniederschlägen, Gewitter mit Hagel und damit Hochwassergefahren.
Das Pariser Klima-Abkommen 2016
Zur Stärkung einer nachhaltigen Entwicklung und der internationalen Klimapolitik hat im Dezember 2015 die 21. Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention (COP21) in Paris ein neues Übereinkommen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels angenommen. Mit der Ratifizierung des so genannten Pariser Abkommens vom 5. Oktober 2016 unterstützt auch die Bundesregierung das nun völkerrechtlich verbindliche Ziel, die globale Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu beschränken. Dafür dürfen nur noch so viele Treibhausgase in die Atmosphäre gelangen, wie gleichzeitig in Senken gebunden werden können.
BVerfG-Urteil zwingt Bundesregierung zum Handeln
Mit dem im Dezember 2019 in Kraft getretenen Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) will die Bundesregierung die Pariser Vorgaben erfüllen und Deutschland bis 2050 zur Treibhausgas-Neutralität führen. Als Zwischenziele wurden eine Reduktion um mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und um mindestens 55 Prozent bis 2030 festgelegt. Infolge von Verfassungsbeschwerden von Fridays for Future und vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland urteilte im April 2021 das Bundesverfassungsgericht, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz gegen Grundrechte verstoße. Da Treibhausgas-Minderungsmaßnahmen ab 2030 in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes nicht festgelegt wurden, käme es zu einer Verschiebung heutiger Verantwortlichkeiten auf künftige Generationen. Sie würden mit höheren Kosten und ungünstigeren Klimabedingungen belastet und ihre Freiheitsbedürfnisse und -rechte dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt. Deshalb wurde die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2022 die Minderungsziele ab dem Jahr 2031 fortzuschreiben.
Dieser Vorgabe ist die Bundesregierung im Juni 2021 mit einer Änderung des ursprünglichen Bundes-Klimaschutzgesetzes und einer Verschärfung der Reduktionsziele gefolgt: Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 jetzt um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent schrittweise gemindert werden, jeweils gegenüber dem Basisjahr 1990. Damit wurde das Ziel für 2030 um 10 Prozentpunkte erhöht; das Ziel für 2040 kam neu hinzu. Bis 2045 ist dann Klimaneutralität vorgesehen.
Nachhaltigkeitsleitlinien für die Diakonie
Bis zum Jahr 2035 strebt die Diakonie das Erreichen der Klimaneutralität an.
Im Oktober 2021 hat die Konferenz „Diakonie und Entwicklung“ – das höchste Beschlussgremium des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung (EWDE) – Nachhaltigkeitsleitlinien für die Diakonie verabschiedet. Diese betreffen auf Grundlage der UN-Nachhaltigkeitsziele eine ganze Reihe von Handlungsfeldern wie etwa Immobilien, Mobilität, Land und Forstwirtschaft, Kapitalanlagen, Beschaffung und Bildung. Die Leitlinien haben für die Mitglieder einen empfehlenden Charakter, „ihr Handeln an den Nachhaltigkeitszielen zu orientieren und einen Beitrag zu deren Umsetzung zu leisten“ (Pressemeldung von „Brot für die Welt“ zur Verabschiedung der Leitlinien). Bis zum Jahr 2035 strebt die Diakonie selbst das Erreichen der Klimaneutralität an. Hierzu heißt es in den Nachhaltigkeitsleitlinien: „In Anbetracht der Klimakrise und des Artensterbens setzt sie sich getreu ihres Auftrags ›Bewahrung der Schöpfung‹ national und international für einen ambitionierten und sozial gerechten Klimaschutz sowie den Erhalt der Biodiversität ein“ (Diakonie Deutschland, Nachhaltigkeitsleitlinien, 2021). Die Nachhaltigkeitsleitlinien empfehlen den diakonischen Unternehmen, Einrichtungen, Diensten und Verbänden, zu deren Umsetzung „erprobte, anerkannte Instrumente wie zum Beispiel den Deutschen Nachhaltigkeitskodex, die Gemeinwohlbilanz, EMAS“ zu nutzen (Diakonie Deutschland, Nachhaltigkeitsleitlinien, 2021).
Nachhaltiger Gebäudebetrieb
Einen Schwerpunkt sieht die Diakonie im Gebäudebereich. Hier gilt es für die diakonischen Rechtsträger durch energetische Sanierungen und Verzicht auf fossile Heizungssysteme die Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr 2035 möglichst vollständig zu reduzieren – gerade vor dem Hintergrund des auf europäischer Ebene verabschiedeten und ab 2027 geltenden Emissionshandelssystems für Gebäude, das auch Betreiber von Sozialimmobilien betreffen wird. Für die Erfassung des jeweiligen Umsetzungsstandes wird den diakonischen Einrichtungen generell eine standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis des Deutschen Nachhaltigkeitskodex empfohlen, um „den gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie“ genüge zu tun (Diakonie Deutschland, Nachhaltigkeit messbar machen, 2022).
Eine Bestandsanalyse des Energieverbrauchs in den Bereichen Gebäude und Mobilität sowie die Ermittlung des Ist-Standes der THG-Emissionen liegt für die Gesamtheit der Diakonie Deutschland bislang nicht vor. Für eine Roadmap mit dem Ziel verbandlicher Treibhausgasneutralität ist eine solche „Baseline“ jedoch unverzichtbar. Bislang werden die notwendigen Daten vor allem auf der Ebene der einzelnen Rechtsträger erhoben und dokumentiert. Eine umfassende Bestandsaufnahme und Zusammenführung dieser Zahlen ist auf dem Weg zur THG-Neutralität entscheidend. Erst die Bestimmung des Ausgangspunktes und die Operationalisierung des beschlossenen Klimaschutzziels kann innerhalb der verbandlichen Ebenen der Diakonie für mehr Verbindlichkeit und damit die flächendeckende Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sorgen.
Die Klimaschutzrichtlinie der EKD
Seit 2008 hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) insgesamt acht Beschlüsse mit klimarelevanten Empfehlungen an die Landeskirchen auf den Weg gebracht. Diese Beschlüsse weisen eine in sich schlüssige Kontinuität auf. Das Einsparziel für die Gliedkirchen war zunächst eine Reduktion der Treibhausgasemissionen (THG) um 25 Prozent bis 2015. In einem zweiten Schritt wurde das Ziel mit einer Reduktion um 40 Prozent bis 2020 fortgeschrieben, jeweils gemessen am Niveau des Jahres 2005.
Die Klimaschutzrichtlinie der EKD legt den Weg zu einer treibhausgasneutralen Kirche fest.
Der EKD-Synodenbeschluss vom November 2021 sieht die Treibhausgasneutralität bis 2035 vor. Die im Oktober 2022 in Kraft getretenen Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität (Klimaschutzrichtlinie-EKD) hat den Fahrplan zu einer treibhausgasneutralen Kirche festgelegt. Die Richtlinie begründet in ihrer Präambel kirchlichen Klimaschutz aus der Verantwortung des christlichen Glaubens zur Bewahrung der Schöpfung und zur Wahrung der Lebensrechte aller Menschen der gegenwärtigen ebenso wie der künftigen Generationen. In ihrem Hauptteil entwickelt sie einen Standard für den kirchlichen Klimaschutz, an dem künftig die rechtlichen Regelungen der Landeskirchen gemessen werden können. Ziel ist eine Reduktion der THG-Emissionen um 90 Prozent bis 2035 und um 100 Prozent (Netto-Treibhausgasneutralität) bis zum Jahr 2045, jeweils ausgehend vom Basisjahr 2023. In der Richtlinie wird hierfür ein besonderes Augenmerk auf Gebäude und Mobilität gelegt und wichtige Aspekte verbindlich benannt. Damit bietet sie eine Grundlage für einheitliche und überprüfbare Regelungen.
Umsetzungsroadmap mit regelmäßiger Berichterstattung
Ergänzt wird die Richtlinie durch eine Roadmap: Während die Klimaschutzrichtlinie die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigt, skizziert die Roadmap die wissenschaftlichen Vorgaben, unter denen die Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden kann. Treibhausgasemissionen und umgesetzten Maßnahmen in EKD und Landeskirchen werden ab 2024 jährlich erhoben und an die vom Rat der EKD beauftragte Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) übermittelt. Dadurch wird eine Auswertung des erreichten Klimaschutzniveaus in der EKD und ein regelmäßiger Bericht an die Synode ermöglicht.
Im Zuge der Umsetzung der EKD-Klimaschutzrichtlinie hat eine Arbeitsgruppe an der FEST in enger Abstimmung mit den evangelischen Landeskirchen ein Konzept erarbeitet, um die kirchlichen Treibhausgasemissionen entsprechend der Richtlinie zu bilanzieren. Ab der EKD-Herbstsynode 2024 werden künftig im Wechsel zwei Berichtsformate vorgelegt, nämlich ein jährlich erscheinender Fortschrittsbericht und ein zweijähriger datenbasierter Fortschritts- bzw. Klimaschutzbericht. Dieser enthält sowohl die qualitativen Auswertungen als auch die Ergebnisse der Treibhausgas-Bilanzierung in den Bereichen Gebäude und Mobilität.
Literatur
Bundesamt für Justiz (2021) Bundes-Klimaschutzgesetz. URL: www.gesetze-im-internet.de/ksg/BJNR251310019.html
Bundesverfassungsgericht (2021) Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich. URL: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
Diakonie, Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung (2021a) Leitlinien zur Nachhaltigkeit für die Diakonie verabschiedet. URL: www.brot-fuer-die-welt.de/pressemeldung/2021-konferenz-diakonie-und-entwicklung-bekennt-sich-zu-un-nachhaltigkeitszielen
Diakonie, Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung (2021b) Nachhaltigkeitsleitlinien für die Diakonie. Berlin. URL:www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Publikationen/Nachhaltigkeit_Nachhaltigkeitsleitlinien_fuer_die_Diakonie_2021.pdf
Diakonie, Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung (2022) Nachhaltigkeit messbar machen. URL: www.diakonie.de/informieren/infothek/2022/oktober/nachhaltigkeit-messbar-machen
Diakonie, Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung (2023): Klimaschutz in der Sozialwirtschaft: Je später, desto teurer für die Allgemeinheit. URL: www.diakonie.de/informieren/infothek/2023/mai/klimaschutz-in-der-sozialwirtschaft-je-spaeter-desto-teurer-fuer-die-allgemeinheit
EKD, Evangelische Kirche in Deutschland (2020) Klimabericht für die Evangelische Kirche in Deutschland 2020. URL:www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/07-TOP-VII-Klimabericht.pdf
EKD, Evangelische Kirche in Deutschland (2021) Beschluss der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 2. Tagung zu Die Zeit ist jetzt – Auf dem Weg zur Klimaneutralität vom 10. November 2021. URL: www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/Beschluss-zu-Die-Zeit-ist-jetzt-Auf-dem-Weg-zur-Klimaneutralitaet.pdf
EKD, Evangelische Kirche in Deutschland (2022) Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität (Klimaschutzrichtlinie-EKD). URL: www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/Klimaschutzrichtlinie_Begruendung_Roadmap.pdf
FEST, Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (2024): THG-BILANZIERUNGS-FAQ – Empfehlungen zur Berechnung der THG-Emissionen in Landeskirchen und Diözesen. URL: www.ekd.de/THG-Bilanzierungs-FAQ
