Stichwort: Sekundärer Antisemitismus

Moses Moskovitz, ein amerikanisch-jüdischer Beobachter, hat bereits 1946 in einem „Postwar Report“ auf eine neue Form des Antisemitismus hingewiesen: „Solange den Deutschen der moralische Mut fehlt, die Konsequenzen der nationalsozialistischen Verbrechen an den Juden zu akzeptieren, werden sie versuchen, den Ankläger zu verbannen und sie werden ihn als Störenfried denunzieren.“

Moskovitz erkannte in der Abwehr jeder Verantwortung für das Geschehene eine typische Haltung der Deutschen. Für diese Haltung prägte Theodor W. Adorno in den frühen 1950er Jahren den Begriff des „Schuld- und Erinnerungsabwehr-Antisemitismus“ bzw. 1959 den des „sekundären Antisemitismus“.

Ein Dorn im Auge – die bloße jüdische Existenz

Er meinte damit, dass Juden als ein Kollektiv gesehen werden, das durch seine bloße Existenz die Erinnerung an den Antisemitismus und die Schuld der Deutschen vor 1945 wachhält. Die Juden werden zu „Störenfrieden der Erinnerung“ und damit selbst zu Produzenten des Antisemitismus gemacht, denn gäben die Juden ihre Ansprüche an die Erinnerung der Verbrechen auf und versöhnten sich mit den Deutschen, dann würden auch die negativen Einstellungen ihnen gegenüber verschwinden. Dem israelischen Psychoanalytiker Zwi Rex wird ein Satz zugeschrieben, der diese Form sehr pointiert charakterisiert: „Die Deutschen werden den Juden Auschwitz niemals verzeihen.“ Deshalb bezeichnet man die Form des „sekundären Antisemitismus“ treffend oft auch als „Antisemitismus wegen Auschwitz“.

Zwar sahen sich Antisemiten schon vor 1945 als Opfer jüdischer „Machenschaften“, doch machte der Holocaust die Frage nach den Tätern und ihrer Schuld unabweisbar. Um dennoch ein positives Selbstbild der eigenen Nation und Geschichte bewahren zu können, entwickelten sich im sekundären Antisemitismus von den frühen Diskussionen um deutsche Schuld an bis heute – nunmehr keineswegs auf Deutschland begrenzt – bestimmte Strategien der Abwehr, deren Gewicht über den historischen Zeitraum hin variiert.

Variationen der Schuldabwehr

  1. Die Leugnung oder Relativierung des Holocaust, oft verbunden mit der Zuweisung der Verantwortung an eng begrenzte Tätergruppen (Hitler, die SS, Kollaborateure) oder den Hinweis auf andere Genozide.
  2. Formen der Aufrechnung:
    a) Juden wird eine Mitschuld an Hass und Verfolgung gegeben;
    b) es wird ein umfassendes Kollektiv von Opfern von Krieg und Vertreibung gebildet;
    c) es gibt eine indirekte Aufrechnung durch die Konstruktion der Juden als „Tätervolk“, sei es, dass man ihnen Verbrechen des Kommunismus (Judäokommunismus) anlastet, sei es, dass man die Politik Israels gegenüber den Palästinensern als „Vernichtungskrieg“ oder „Genozid“ hinstellt.
  3. die moralische Diskreditierung der Ansprüche von Opfern, indem rein finanzielle oder machtpolitische Motive für das Wachhalten der Erinnerung an die NS-Verbrechen oder die Kritik am aktuellen Antisemitismus unterstellt werden.
  4. Thematisierungsverweigerung:
    a) die Forderung nach einem Schlussstrich unter die Vergangenheit;
    b) die Negierung der Existenz von Antisemitismus.

Diese subtilere, indirekte Form der Judenfeindschaft wird von ihren Trägern selbst meist nicht als antisemitisch motiviert verstanden. Doch dem Schuldabwehrmechanismus ähnlich sind allergische Reaktionen, wenn Juden z.B. auf den fortdauernden Antisemitismus hinweisen.

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