Gewissen Ausgabe 3/2026

Liebe Leserin, lieber Leser,

unser Gewissen hat zwei Gesichter: Das mahnende und warnende zeigt es uns, bevor wir eine kritische Tat begehen; wenn wir seine Mahnungen in den Wind geschlagen haben, bekommen wir sein bohrendes und beißendes Gesicht zu sehen. Doch ob Gewissensnöte vor der Tat oder Gewissensbisse danach – beide speisen sich aus dem gleichen Strom an Werten und Normen, die wir so sehr verinnerlicht haben, dass sie Teil unserer Persönlichkeit geworden sind.

Gerade nach protestantischem Verständnis ist unser Gewissen in schwierigen moralischen Fragen Richtschnur und letzte Entscheidungsinstanz. So kann uns die Verantwortung bei Gewissensentscheidungen niemand abnehmen – ob bei Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch oder Kirchenasyl. Umso wichtiger ist die Frage, wodurch unser jeweiliges Gewissen geprägt wird und wie es sich Geltung verschafft. Das gilt für persönliche Entscheidungen wie für gesellschaftliche und politische. In dieser Ausgabe gehen wir solchen Fällen nach und fragen nach ihrer Begründung – vom individuellen Ja oder Nein zum Kriegsdienst bis hin zu weitreichenden Gewissensentscheidungen im Deutschen Bundestag. Dass es dabei vielfach strittig zugeht, liegt in der Natur der Sache. „Das Gewissen ist fähig, Unrecht für Recht zu halten, Inquisition für Gott wohlgefällig und Mord für politisch wertvoll“, gab schon Erich Kästner zu bedenken.

Wer als Christ sein Gewissen prüft, sucht nach Orientierung im Zeugnis der Bibel und im Austausch mit Gott und anderen Christenmenschen. Ein sicherer Schutz vor Fehlentscheidungen ist freilich auch das nicht – zumal in einer globalisierten Welt, in der die Folgen unseres Handelns kaum noch überschaubar und kontrollierbar sind. Auch wer nach seinem Gewissen handelt, kann schuldig werden und gerade damit wieder der Anklage seines Gewissens verfallen.

Glücklicherweise ist nach christlichem Verständnis unser Gewissen allerdings nicht die letzte Instanz, die über uns richtet – sondern Gott selbst. In seinem Urteil, das uns als Sünder gerecht spricht, wird am Ende auch die rigorose Anklage unseres eigenen Gewissens abgewiesen. So kann es zu einer „gewissenhaften Gewissen-losigkeit“ kommen – mit Worten Martin Luthers: „Du mußt nicht deinem Gewissen und Gefühl mehr glauben als dem Wort, das vom Herrn verkündigt wird, der die Sünder aufnimmt …, weil du so mit dem Gewissen streiten kannst, daß du sagst: Du lügst, Christus hat recht, nicht du“ (M. Luther, WA 27, 223, 8-12; zitiert nach den 59 EKD-Thesen zu „Gewissensentscheidung und Rechtsordnung“, Lektüre ergänzend zu den Beiträgen dieses Heftes empfohlen: www.ekd.de/22754.htm).

In der Hoffnung, dass auch Sie immer wieder dem erstaunt verstummten dritten Gesicht Ihres Gewissens begegnen mögen, grüßt Sie im Namen der ganzen Redaktion

Bertram Salzmann

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