Welche Bildung braucht die Einwanderungsgesellschaft? Menschenrechte als Minimalkonsens

Wo liegt der Ausweg, wenn im 20. Jahrhundert verpflichtende staatliche schulische Erziehung einerseits und Formen der nationalstaatlichen Diskriminierung soziokultureller Minderheiten andererseits zwei Seiten der gleichen Medaille waren? In einem Bildungssystem, in dem „Menschenrechtsbildung“ von allen Beteiligten als pädagogisches Grundprinzip akzeptiert wird.

Fremde neben Fremden

Moderne Gesellschaften sind keine Gemeinschaften, die durch eine einheitliche Sprache, Kultur, Religion oder politische Ideologie gekennzeichnet sind. Ganz im Gegenteil, Kennzeichen ist ihre soziokulturelle Pluralität. Sie setzen sich aus Einzelnen und sozialen Gruppen zusammen, die sich im Hinblick auf vielfältige Merkmale unterscheiden: ihre regionale Herkunft, ihre politischen Überzeugungen, ihre alltäglichen Lebensstile, ihrer sexuellen Orientierungen, ihre beruflichen Erfahrungen und Interessen, ihre religiösen oder nicht-religiösen Werte, usw. Klassisch hatte der Soziologe Georg Simmel bereits Anfang des 20. Jahrhunderts formuliert, dass moderne Gesellschaften ein Zusammenleben von Fremden sind. Gerade darin hatte er eine Stärke moderner Gesellschaften gesehen: Sie ermöglichen – im Unterschied zu Stämmen oder Dorfgemeinschaften – eine Koexistenz von Menschen, die sich in vielerlei Hinsicht unterscheiden und die sich in genannter Weise fremd bleiben können. Was Andere glauben, welche Partei sie wählen, was sie in ihrem Privatleben tun, das muss man weder wissen noch verstehen und auch nicht tolerieren; solange alle die Spielregeln des öffentlichen Verkehrs, also vor allem die geltenden Gesetze, beachten, genügt die Tugend der Gleichgültigkeit.

Nationale Einigung durch staatliche Schulbildung

Das moderne Zusammenleben von Fremden ist gleichwohl nicht unproblematisch. Denn von Anfang an stellt sich die Frage, wie Kommunikation zwischen Menschen mit ganz unterschiedlichen Erfahrungshintergründen und darin begründeten Überzeugungen ermöglicht werden kann. Die historische Antwort auf diese Frage war die Erfindung des allgemeinbildenden Schulwesens in staatlicher Verantwortung. Keineswegs zufällig entsteht in allen Nationalstaaten der Moderne – unabhängig vom Grad ihrer Industrialisierung, in Demokratien ebenso wie in Diktaturen, in Europa wie außerhalb Europas und auch unabhängig von den jeweils einflussreichen religiösen Traditionen – ein Schulwesen in staatlicher Verantwortung. Dieses hat zwei zentrale Aufgaben. Erstens: Alle Staatsbürger/innen sollen die Nationalsprache erlernen, damit sie die Mitteilungen ihrer Regierungen verstehen sowie als Soldaten und Arbeitskräfte miteinander kooperieren können. Zweitens soll das staatliche Bildungssystem einen Glauben an die Zusammengehörigkeit der Bürger/innen der Nation erzeugen: Aus Elsässern und Bretonen sollen Franzosen, aus Pfälzern und Hamburgern Deutsche werden, die sich als Zusammengehörige empfinden und sich zu gegenseitiger Solidarität verpflichtet sehen.

Blickt man auf die Geschichte des 20. Jahrhunderts zurück, dann zeigt sich, dass die schulische Erziehung auf der Grundlage allgemeiner Schulpflicht einerseits und Formen der nationalstaatlichen Unterdrückung, Vertreibung und Vernichtung soziokultureller Minderheiten andererseits zwei Seiten der gleichen Medaille waren. Immer ging es darum, eine durch und durch heterogene Gesellschaft in eine möglichst homogene nationalstaatliche Pseudo-Gemeinschaft zu verwandeln, auch in Gegnerschaft und Kampf gegen andere Nationen. Aus diesen Gründen sind die nationalistischen Ordnungsvisionen des 20. Jahrhunderts aufgrund der historischen Erfahrungen moralisch diskreditiert, und ist eine Rückkehr zum alten Nationalismus nur als Schreckensvision denkbar.

Kommunikation und Verständigung in der Einwanderungsgesellschaft

Politische Visionen einer anzustrebenden homogenen Gemeinschaft erweisen sich aber auch aus ganz anderen Gründen als unzeitgemäß: Seit den 1960er Jahren vollzieht sich ein Prozess der soziokulturellen Ausdifferenzierung in heterogene lebensweltliche, politische und weltanschauliche Milieus. Zentrale Stichworte des sozialen Wandels sind Liberalisierung, Pluralisierung und Individualisierung. Ein wichtiges Element dieses Wandels ist die veränderte Zusammensetzung der Bevölkerung infolge von Einwanderungsbewegungen. In einem durchaus mühsamen Lernprozess und gegen erhebliche Widerstände war die Einsicht nicht vermeidbar, dass Deutschland zu einer soziokulturell pluralen Einwanderungsgesellschaft geworden ist. Damit stellt sich die Frage erneut, aber unter veränderten Bedingungen, wie eine gesellschaftliche Grundlage für Kommunikation und Verständigung sichergestellt werden kann.

Scheitert die Integration von Migranten an ihrer Herkunftskultur?

Für die Suche nach angemessenen Antworten auf diese Frage ist es von entscheidender Bedeutung, die Frage in einer klugen Weise zu stellen – das heißt in einer Weise, die nicht den verbreiteten Mythen aufsitzt, die immer wieder über die angeblichen Probleme des Zusammenlebens in Einwanderungsgesellschaften verbreitet werden. Dies gilt nicht zuletzt für den einflussreichen Mythos, dass Integrationsprobleme von Migranten vor allem eine Folge ihrer Herkunftskultur seien, dass Probleme der gesellschaftlichen Integration also aus kulturellen Unterschieden resultieren. Fasst man das Problem in dieser Weise, dann ist nur eine Lösung denkbar, und diese heißt dann kulturelle Anpassung oder Ausgrenzung der Zugewanderten (und sonstiger dissidenter Gruppen).

Gesellschaftliche Integration hat sehr wenig mit kultureller Nähe oder Distanz zu tun.

Ganz im Gegensatz zu dieser verbreiteten und scheinbar so einleuchtenden Sichtweise hat die sozialwissenschaftliche Forschung gezeigt, dass gesellschaftliche Integration sehr wenig mit kultureller Nähe oder Distanz zu tun hat. Um dies beispielhaft zu verdeutlichen: Einwanderer aus Spanien sind im deutschen Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt sehr erfolgreich, während Einwanderer aus Italien im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt sehr viel schlechter abschneiden, und zwar noch schlechter als Einwanderer aus der Türkei. Jeder Versuch, dies als Folge einer größeren Nähe bzw. Ferne der Herkunftskultur zur Kultur der deutschen Aufnahmegesellschaft zu erklären, ist offenkundig absurd. Oder: Unterscheiden sich Muslime und Nicht-Muslime in Deutschland in Bezug auf ihre Akzeptanz von Demokratie als Regierungsform? Die Antwort lautet nachweisbar: nein. Demokratische Überzeugungen und demokratiefeindliche Strömungen speisen sich aus sehr unterschiedlichen Quellen.

Bildung entscheidet

Versucht man nun das Rätsel zu lösen, warum Teilgruppen der Einwanderungsbevölkerung mehr oder weniger erfolgreich sind, dann erweist sich ein Faktor als mit entscheidend: Bildung. Einwanderergruppen, die bereits über ein relativ hohes Bildungsniveau verfügen, oder aber, wie die ehemaligen spanischen ‚Gastarbeiter‘, durch ihre Bildungsvereine früh auf Bildungsanstrengungen gesetzt haben, finden sich in der Aufnahmegesellschaft typischerweise gut zurecht, und zwar trotz der immer wieder erneuten Widerstände der gesellschaftlich Etablierten gegen die Aufstiegsbemühungen der zugewanderten Außenseiter. Folglich benötigt eine Einwanderungsgesellschaft gute Bildungschancen, die unabhängig von der sozialen und regionalen Herkunft sowie der im Elternhaus erworbenen Erstsprache für alle Gesellschaftsmitglieder zugänglich sind. Das Bildungssystem, die Schulen und Lehrer/innen, sind also aufgefordert zu lernen, dass es gilt, Schüler/innen mit höchst unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen gleichermaßen gute Bildungschancen zu bieten.

Für das Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft ist Bildung aber noch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt von zentraler Bedeutung. Wo anders als im Bildungssystem – in Schulen, in der beruflichen Bildung, an Hochschulen – kann ein Kernbestand an gemeinsamen Überzeugungen, an geteilten Werten und Normen erarbeitet werden? Also eine Grundlage dafür, dass eine Auseinandersetzung über Kontroversen und Konflikte innerhalb eines geteilten Rahmens und mittels einer für alle verständlichen Sprache möglich ist? Dem Bildungssystem fällt in einer soziokulturell pluralisierten Einwanderungsgesellschaft also die Aufgabe zu, die Grundlagen dafür zu vermitteln, dass Verständigung möglich wird – und die Bedeutung dieser Aufgabe, einer zeitgemäßen allgemeinen Bildung, ist bislang nicht zureichend erkannt.

Die Menschenrechte als Minimalkonsens

Dies zeigt sich insbesondere am Fall der Menschenrechtsbildung. Denn die Menschenrechte stellen den einzigen denkbaren Minimalkonsens dar, auf dessen Grundlage in einer soziokulturell pluralisierten Gesellschaft Verständigung über das Zusammenleben erzielt sowie Entscheidungen über den Umgang mit Unterschieden und Kontroversen ausgetragen werden können. Dies ist deshalb der Fall, weil die Menschenrechte gerade nicht das Erbe einer spezifischen religiösen und politischen Tradition sind, wie immer noch in Unkenntnis der Geschichte der Menschenrechte behauptet wird. Universelle Geltung können die Menschenrechte vielmehr deshalb beanspruchen, weil sie als Lehre aus den historischen Erfahrungen mit Sklaverei, Kolonialismus, Diktatur, Rassismus und Holocaust international anerkannt wurden, und dies vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher Traditionen.

Bildung in der und für die Einwanderungsgesellschaft wäre vor allem Menschenrechtsbildung.

Bildung in der und für die Einwanderungsgesellschaft wäre vor allem eine Menschenrechtsbildung für alle, durch die verständlich wird, was die nicht verzichtbaren Grundlagen eines erträglichen gesellschaftlichen Zusammenlebens sind. Folglich ist es erforderlich, in allen Bildungsinstitutionen, ein Wissen über die Inhalte der Menschenrechte, über ihre Entstehung und Weiterentwicklung ebenso zu verbreiten wie Bildungsprozesse zu ermöglichen, die zur Aneignung menschenrechtlicher Überzeugung führen.

Zweifellos würde dies nicht zur Auflösung zahlreicher Kontroversen und Konflikte führen. Denn die Menschenrechte sind nicht mehr als ein Minimalkonsens; sie geben keine abschließenden Antworten und sie ermöglichen durchaus unterschiedliche Interpretationen. Mit den Kernprinzipien der Menschenrechte, insbesondere der Forderung nach Achtung der Würde jedes Einzelnen und dem Diskriminierungsverbot, sind jedoch Möglichkeiten und Grenzen der Verständigung bestimmt. Wer diese Kernprinzipien ablehnt, mit dem kann man sich nicht mehr dialogisch verständigen, sondern nur noch feststellen, dass keine Verständigung möglich ist. Dies etabliert dann ein Verhältnis der politischen, moralischen oder ideologischen Gegnerschaft.

Menschenrechtsbildung und Menschenrechtsschutz

Vor diesem Hintergrund ist festzustellen: Dass der Menschenrechtsbildung bislang eine nur ganz randständige Rolle im Bildungssystem zukommt, dass man zum Beispiel das Abitur erwerben oder selbst ein Lehramtsstudium absolvieren kann, ohne jemals aufgefordert zu sein, sich gründlich mit den Menschenrechten zu befassen, ist skandalös. Denn damit verzichtet die moderne Gesellschaft darauf, die einzig mögliche Wertegrundlage zu vermitteln, die sie als gemeinsame beanspruchen kann.

Zweifellos wäre es naiv zu verkennen, dass die Aussichten, die Menschenrechte als Wertegrundlage verständlich und plausibel zu machen, auch von weitergehenden gesellschaftlichen Voraussetzungen abhängig sind. Eine Gesellschaft, die einen Teil der jungen Generation alltäglich ihre Missachtung mitteilt, ist wenig glaubwürdig, wenn sie Anwaltschaft für die Menschenwürde beansprucht. Und nicht zuletzt gilt: Eine Gesellschaft, die sich gegen unerwünschte Zuwanderer abschottet und deshalb das Sterben von Flüchtlingen an ihren Außengrenzen zumindest hinnimmt, wenn nicht absichtsvoll herbeiführt, kann kaum Glaubwürdigkeit beanspruchen, wenn sie die Menschenrechte als ihre Wertegrundlage behauptet.

Möglicherweise sind wir Zeitzeugen einer gesellschaftlichen Entwicklung, deren Grundtendenzen die Verrohung und Brutalisierung der gesellschaftlichen Verkehrsform sind. Wie stark oder schwach das Gegengewicht Menschenrechtsbildung demgegenüber sein kann, ist ungewiss. Ein Verzicht auf den Versuch, menschenrechtliche Überzeugungen im Bildungssystem zu erarbeiten, zu stärken und zu qualifizieren, kann mit diesbezüglicher Skepsis aber keineswegs begründet werden.

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