Foto: Pixabay, CC0

Stichwort: Privatheit

Weil personenbezogene Daten unbegrenzt speicherbar und jederzeit in Sekundenschnelle abrufbar sind, bedarf die Befugnis zur Datenverarbeitung besonderen Schutzes. Dieser Grundsatz ist kein Produkt aktueller Datenschutzdebatten, sondern entstammt dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983.